Autor Thema: Kein Arbeitszeugnis in der Probezeit wegen längerer Krankheit?!  (Gelesen 4190 mal)

dawanda

  • Gast
Kein Arbeitszeugnis in der Probezeit wegen längerer Krankheit?!
« am: Juni 13, 2010, 20:48:44 Nachmittag »
Hallo zusammen,

ich habe zur Zeit leider Probleme mit meinem ehemaligen Arbeitgeber, der mir nur eine Bescheinigung austellen möchte.

Zur Situation, ich habe nach meinem Studium seit Jan 2010  für 1,5 Monate (mit einer Woche Urlaub) ein 15 Wochenstunden Praktikum zum einfühlen in dem Betrieb gemacht und dann Mitte Feb. eine Ganztagsstelle in einer anderen Abteilung, aber gleichen Aufgaben angetreten.
Leider hatte ich nach einer Woche in meiner Ganztagsstelle einen Autounfall und war für über 8 Wochen im Krankenhaus :/

Als ich wieder Arbeiten konnte gab es nach einer Woche einen Konflikt mit meinem Kollegen, so dass ich dann zum Ende des Monats gekündigt habe und bis da freigestellt wurde,  weil es so nicht weiter ging.


Nun möchte mir meine ehemalige Chefin kein qualifiziertes Zeugnis austellen, da sie mich in ihrer Abteilung nur je eine Woche "normal" vor und nach Erkrankung und eine Woche "im Klinsch" mit dem Kollegen erlebt hatte und ich den Rest der Arbeitszeit krank war und sie sich so kein Bild über mich machen konnte.
 
In dem Zeugnis würde sie als Begründung angeben, dass keine Leistungsburteilung möglich war auf Grund des Verhlätnisses Krankheit und Anstellung und lediglich meine Aufgabenbereiche nennen.

Die Zeit in der ich das Praktikum gemacht habe - in dem ich schon Verantwortung hatte und mich engagiert habe - möchte sie im Zeugnis nicht mit meiner Ganztagsstelle zusammen tun, obwohl die Arbeitsberiche vergleichbar waren, nur halt wengier Stunden...
Alternativ bietet mir der Betrieb ein Praktikumszeugnis für die Zeit vom Jan bis Mitte Feb an, aber da auch nur Aufgaben und nen bischen Blabla...


Meine Frage nun sind:

Darf sie schreiben, dass ich wegen meiner langen Krankheit kein Zeugnisbekomme, sondern nur eine Aufgabenbeschreibung?

Habe ich einen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis über beide Zeiträume?




Vielen Dank für Eure Hilfe!!!

Demel

  • Gast
Re: Kein Arbeitszeugnis in der Probezeit wegen längerer Krankheit?!
« Antwort #1 am: Juni 13, 2010, 22:45:44 Nachmittag »
Ein Zusammenlegen beider Zeiträume in einem Zeugnis wäre nicht üblich, das sind zwei getrennte Beschäftigungsverhältnisse. Krankheiten werden üblicherweise nicht erwähnt, dazu findest du sehr ausführliche Stellungnahmen, wenn du das Forum mal unter sem Stichwort "Krankheit" durchsuchst (siehe Suchfunktion oben rechts). Wie lange man beschäftigt war spiel tbeim Zeugnisanspruch eigentlich keine Rolle, siehe auch folgendes Urteil:

Ein Arbeitnehmer kann ein qualifiziertes Zeugnis, d.h. auf Führung und Leistung ausgedehntes Zeugnis dann fordern, wenn ein dauerndes Arbeitsverhältnis beendet wurde. Maßgeblich dafür ist allein, ob das Arbeitsverhältnis auf Dauer angelegt ist und nicht, wie lange es tatsächlich gedauert hat. Auch nach einer tatsächlich nur zweitägigen Beschäftigung kann der Arbeitgeber Führung und Leistung beurteilen und hat er sie beurteilt, weil er den Arbeitnehmer deswegen von der Arbeit freigestellt hat. Wenn auch die Beurteilung nach zwei Tagen schwierig sein kann, ist sie doch nicht unmöglich, und es kann auf die Schwierigkeit der Beurteilung angesichts der kurzen Beschäftigung hingewiesen werden. Die Notwendigkeit einer schlechten Beurteilung hindert die Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses nicht. Der Arbeitnehmer muss vielmehr selbst entscheiden, ob er ein solches Zeugnis wünscht oder nicht. - LAG Düsseldorf, Kammer Köln, 14.5.1963 - 8 Sa 177/63

 

dawanda

  • Gast
Re: Kein Arbeitszeugnis in der Probezeit wegen längerer Krankheit?!
« Antwort #2 am: Juni 13, 2010, 23:10:07 Nachmittag »
Danke für die schnelle Antwort - das mit dem Zusammenfassen ist schade... nunja sonst hoffe ich dass die noch einlenkt, aber irgendwie glaube ich, dass ich vielleicht doch auf das qualifizierende verzichte, denn wenn nichts drin steht... die 8 Tage sind dann wirklich zu dünn, wenn die 1,5 Monate nicht dazu zählen :/

Was die Erwähnung der Krankheit angeht habe ich was gefunden, leider genau andersrum was Du schreibst -
"Der Arbeitgeber muss das Verhältnis zwischen der Länge der Krankheit und der Länge der Beschäftigung beachten. Nur in den seltensten Fällen dürfen lange Krankheitszeiten in einem Zeugnis erwähnt werden. Sie müssen schon außergewöhnlich lang sein. So ist z.B. das Sächsische Landesarbeitsgericht der Meinung, dass die Fehlzeit durch Krankheit erst dann erwähnt werden darf, wenn sie etwa die Hälfte der gesamten Beschäftigungszeit ausmacht."
Quelle: zeugnis - center . de

Naja vielleicht lassen die sich darauf ein und schreiben mir meine Aufgaben auf und so habe ich keine Lücke im Lebenslauf.

Vielen Dank nochmal!!


PS Wenn ihr noch andere Ideen habt, gern her damit :)


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