Autor Thema: Keine Einladung zu Vorstellungsgesprächen wegen meinem "schlechten" Zeugnis  (Gelesen 3458 mal)

Mc Guyver

  • Gast
Hallo Gemeinde,

also, ich habe hier mal forlgende Frage:
Ich habe mich (über einen Rechtsanwalt) von meiner alten Firma via Aufehebungsvertrag nach 6 Jahren getrennt. Zum damaligen Zeitpunkt (2006)war mir die schlechte Lage, die ich durch mein Zeugnis habe nicht bewußt. Ich habe im Anschluß dann an einer Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen die ich nach 11 Monaten sehr erfolgreich beendet habe. Seit Februar diesen Jahre bewerbe ich mich (händeringend) als Fachkraft im IT Sektor bekomme aber nur Absagen. Ich wurde neulich bei einem Vostellungsgespräch (2 von 70 Bewerbungen!) darauf hingewiesen, das mein Zeugnis bzw. das Ausscheiden aus meiner alten Firma "nicht so der Hammer" sei. Dann habe ich bei einem Bewerbercoach ein Training gemacht. Der Coach sagte mir, das mein Zeugnis (insbesondere der Schlußsatz) so schlecht sei, das wenn ich mich bei Ihm in seiner Firma bewerben würde, er mir "sofort" meine Bewerbungunterlagen "ungelesen" zurück schicken würde.
Der Schlußsatz meines Zeugnisses lautet: "Das Arbeitsverhältnis wurde zum xx.xx.xxx einvernehmlich durch Aufhebungsvertrag beendet."

Wie sieht hier die Rechtslage aus? Nachweislich bekomme ich durch diesen Satz KEINE Vorstellungsgespräch. Ich habe mir in den 6 Jahren nichts zu schulden kommen lassen. Das beenden der Tätigkeit bassiert auf privaten/familiären belangen. Es kann doch (insbesondere Rechtlich) nicht angehen, dass ich aufgrund meines "schlechten" Zeugnisses zu keinem Vorstellungsgespräch mehr eingeladen werde. Meine Zukunft wird mir dadurch auf das extremste Verbaut und das alles nur wegen der Aufhebung. Hätte ich das alles vorher gewußt, hätte ich aus eigenen Belangen gekündigt!

Ich bitte um Hilfe bzw. um Information, welche Möglichkeiten ich nun noch habe!!!

Vielen Dank dafür

MfG
Mc

Mike

  • Gast
Re: Keine Einladung zu Vorstellungsgesprächen wegen meinem "schlechten" Zeugnis
« Antwort #1 am: Juni 15, 2008, 18:35:53 Nachmittag »
Am Hinweis auf den Aufhebungsvertrag kann es nicht liegen, das ist ja neben der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerkündigung die dritte absolut übliche Variante zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Ich nehme eher an, es fehlen Dank, Bedauern, evtl. auch ein vollständiger Zukunftswunsch. Dem Zeugnis kommt gerade bei der Entscheidung, wen der Arbeitgeber zu einem Bewerbungsgespräch einläd, eine wichtige Bedeutung zu. Aber wenn man erstmal  beim Vorstellungsgespräch sitzt, kann man den negativem Eindruck, den das Zeugnis ggf. vermittelt, natürlich durch sein persönliches Auftreten  ausgleichen. Laut der Rubrik "Häufige Fragen" von arbeitszeugnis.de muss eine Aufforderung zur Berichtigung eines Zeugnisses bereits innerhalb des ersten Jahres erfolgen. Da musst du dich schon auch erstmal an die eigene Nase fassen, dass du so sorglos damit umgegangen bist. Es geht immerhin um die Bewertung von 6 Jahren deines Arbeitslebens; ggf ist es aber möglich, dass der Arbeitgeber das Zeugnis noch "freiwillig" ändert. Sicher war es nicht seine Absicht, dir die Bewerbungschancen zu vermiesen. Stell doch mal den Zeugnistext ein, dann kann ich mehr dazu sagen.


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