Autor Thema: Keine schlechtere Beurteilung nach Zeugnisberichtigung  (Gelesen 2582 mal)

Fachmann

  • Gast
Keine schlechtere Beurteilung nach Zeugnisberichtigung
« am: März 22, 2006, 00:01:27 Vormittag »
Hallo Gemeinde,

im Forum wird viel über Zeugnisberichtigungen gepostet. Oftmals besteht Angst, dass bei einem berechtigten Zeugnisberichtigungsanspruch auch die zuvor guten Beurteilungen flöten gehen.

Habe hierzu ein neues Urteil des Bundesarbeitsgerichts gefunden, auf das ich aufmerksam machen möchte.

http://www.anwaltskanzlei-storr.de/urteile/BAG_21_6_05.pdf

Demnach sind die bereits getroffenen positiven Beurteilungen bindend.

Also laßt Eure Zeugnisse hier ruhig bei arbeitszeugnis.de testen und dann berichtigen.

Didi

  • Gast
Keine schlechtere Beurteilung nach Zeugnisberichtigung
« Antwort #1 am: März 22, 2006, 23:36:52 Nachmittag »
Gut zu wissen, danke Fachmann!!!


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
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Aufhebungsvertrag - noch Anspruch auf Zeugnisberichtigung??

Begonnen von Alex

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von Mike
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Keine geschriebene Wiederholung des Namens + Kürzel

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von Mike
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keine außergerichtliche Einigung

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von Gast