Autor Thema: Klarstellung des höheren Ranges bei Unterschrift; studentische Hilfskraft  (Gelesen 1585 mal)

petgrf

  • Gast
Hallo,

ich war als studentische Hilfskraft an einem Lehrstuhl einer Uni angestellt. Betreut und angewiesen hat mich ein wissenschaftlicher Mitarbeiter. Er war also quasi mein Vorgesetzter. Nur glaube ich, dass er und ich "auf dem Papier" den gleichen Rang haben.

Nun muss und sollte ein Arbeitszeugnis von einem erkennbar ranghöheren Mitarbeiter unterschrieben werden. Der Lehrstuhlleiter kann mich nicht wirklich beurteilen und auch keine etwaigen Rückfragen von zukünftigen Arbeitgebern beantworten, weshalb ich es als sinnvoll erachte, dass das Zeugnis aus Sicht des wissenschaftlichen Mitarbeiters verfasst wird, also mit seinen Kontaktdaten.

Normalerweise steht unter dem gedruckten Namen unter einer Unterschrift dann ein Zusatz wie "Geschäftsführer" o.ä. Nun bin ich überfragt wie das in meiner Situation gehandhabt werden sollte. Der Zusatz "Wissenschaftlicher Mitarbeiter" kommt mir nicht hinreichend vor. Ich denke, eine zweite Unterschrift vom Lehrstuhlleiter zu bekommen wäre unproblematisch. In diesem Fall wüsste ich aber auch nicht, wie das dann am besten umzusetzen wäre. Bei diesem Wäre der Zusatz mit "Lehrstuhlleiter" klar. Weiterhin wüsste ich nicht, wie dann trotzdem der Mitarbeiter mit einem Zusatz versehen werden sollte. Es müsste ja irgendwie eine Art Vollmacht klar werden.

Vielleicht hat ja jemand ein Tipp oder ein paar Stichworte, die ich mal recherchieren könnte

Viele Grüße

petgrf

Kalli66

  • Gast
Re: Klarstellung des höheren Ranges bei Unterschrift; studentische Hilfskraft
« Antwort #1 am: Dezember 06, 2016, 13:59:06 Nachmittag »
Es ist schon üblich und sinnvoll, dass der Lehrstuhlinhaber unterschreibt. Es wird sicherlich keine Rückfragen von zukünftigen Arbeitgebern geben und falls doch, kann der Lehrstuhlinhaber diese ja an den wissenschaftlichen Mitarbeiter weiterleiten. Der Lehrstuhlinhaber repräsentiert den Lehrstuhl nach außen. Der wissenschaftliche Mitarbeiter kann rechts als zweiter Unterzeichner unterschreiben, aber nötig ist das nicht.


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