Autor Thema: Korrektur des Arbeitszeugnis  (Gelesen 2793 mal)

Haribomax

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Korrektur des Arbeitszeugnis
« am: April 06, 2006, 17:38:55 Nachmittag »
Hallo an Alle,

ich habe meinem Arbeitgeber mein Zeugnis zur Korrektur eingereicht, mit Verbesserungsvorschlag, dieses ist jetzt zurück, mich hat der Schlag getroffen.

Nach einer ausgiebigen Beschreibung meiner Tätigkeit folgte diese Beurteilung:

Frau XX hat die ihr übertragenen Aufgaben nach Einweisung selbstständig zur vollen Zufriedenheit erledigt. Sie hat sorgfältig und gewissenhaft gearbeitet.

Ich hatte vorgeschlagen:

Aufgrund ihrer  guten Auffassungsgabe konnte die Einarbeitung in die vielfältigen Arbeitsgebiete schnell und problemlos erfolgen.

Frau XX  hat die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.

Ihre Arbeitsweise war stets selbstständig, sorgfältig und gewissenhaft und zeichnete sich durch besondere Umsicht und Organisationsfähigkeit aus.

Dann die Persönlichkeitsbeurteilung:

Benutzern gegenüber zeigte sie sich freundlich und dennoch verbindlich. Im Umgang mit Vorgesetzten und Mitarbeitern war Frau XXX zielstrebig, iniativ und mit klaren Vorstellungen.

Mein Vorschlag:

Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets einwandfrei. Den Benutzern gegenüber trat sie stets höflich, zugleich sicher und gewandt auf.

Schlußformel.

Aufgrund der derzeitigen Gegebenheit ist eine Weiterbeschäftigung von Frau XX leider nicht möglich.
Nur die Unterschrift des Leiters der Personalabteilung, ohne Dienstbezeichnung.
Eine Unterschrift eines direkten Vorgesetzten fehlt ganz. ( Öffendlicher Dienst, große Behörde )

Meine Änderung:

Das befristete Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Dauer. Wir bedauern, dass Frau XX aus unserem Unternehmen ausscheidet und danken ihr für die stets gute Zusammenarbeit. Für die Zukunft wünschen wir ihr alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Zu ihrem Namen fehlt die Dienstbezeichnung, eine Unterschrift eines direkten Vorgesetzten  wäre angebracht.

So, das waren meine Änderungsvorschläge, geändert wurde lediglich der letzte Satz.

Das befristete Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Dauer.Aufgrund der derzeitigen Gegebenheit ist eine Weiterbeschäftigung von Frau XX leider nicht möglich.

Ich bin so sauer, seid 2 Monaten bin ich auf Job suche, ohne aktuelles Zeugnis und jetzt so was!!!

Welche Möglichkeiten gibt es noch? Arbeitsgericht?

Danke schonmal für eure Hilfe

Klaus Schiller

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Korrektur des Arbeitszeugnis
« Antwort #1 am: April 06, 2006, 20:03:46 Nachmittag »
Das Originalzeugnis ist natürlich außerordentlich knapp, was als beredtes Schweigen gedeutet werden kann ("Leistung war nicht der Rede wert"). Aber auch die Alternativvorschläge sind wenig überzeugend, sie sind sehr knapp, pauschal und hier fehlen ebenfalls - soweit sich das ohne Kenntnis des Berufes sagen lässt - wichtige Aspekte komplett, z.B. die Kompetenz und der Erfolg.

Informationen zum Zeugnis-Korrekturanspruch finden Sie im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php

Wenn Sie eine konkrete rechtliche Beratung wünschen - wir führen nur eine Sprachberatung durch - empfehle ich Ihnen den Service von http://www.anwalt.de, da eine Rechtberatung nicht kostenlos und auch nur durch einen Anwalt durchgeführt werden darf. Hier können Sie Ihre rechtliche Frage wahlweise über eine 0190-Nummer (siehe http://www.anwalt.de/rechtsberatung/arbeitsrecht.php?mode=tel&pid=10100) oder per E-Mail (siehe http://www.anwalt.de/rechtsberatung/arbeitsrecht.php?mode=emb&pid=10100 stellen und bekommen umgehend eine rechtsverbindliche Auskunft. Weitere Informationen erhalten Sie auch über die gebührenfreie Hotline von http://www.anwalt.de unter 0800/ 269258 33.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -


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