Autor Thema: Kündigungsgrund  (Gelesen 3401 mal)

Lukas

  • Gast
Kündigungsgrund
« am: Oktober 26, 2006, 17:41:51 Nachmittag »
Hallo,

folgende dringende Frage: Wenn ich den wunsch äußere, dass ich will dass im Arbeitszeugnis drinsteht, dass ich gekündigt habe obwohl dass nicht der Fall war, ist das dann rechtlich u.s.w in Ordnung?

Vielen Dank

Demel

  • Gast
Kündigungsgrund
« Antwort #1 am: Oktober 29, 2006, 20:58:01 Nachmittag »
Nein, natürlich kannst du den Arbeitgeber nicht zwingen, im Zeugnis die Unwahrheit zu sagen.

Du hast nur ein Recht darauf, dass nicht drin steht, dass man dir gekündigt hat. Genauer steht das in der Urteilsdatenbank, da heißt es z.B.

Es ist allgemein nicht üblich und auch grundsätzlich nicht zulässig, im Zeugnis darauf hinzuweisen, wer gekündigt hat und welches die Beendigungsgründe sind. ...  Andererseits hat jedoch der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf die Erwähnung des Beendigungssachverhalts, wenn das Arbeitsverhältnis durch seine eigene Kündigung sein Ende gefunden hat. Der Anspruch ist in diesem Falle darin begründet, daß es sich um einen Umstand handelt, der dem Arbeitnehmer bei einer neuen Bewerbung günstig sein kann. - LAG Köln 29.11.1990 - 10 Sa 801/90, LAGE Landesarbeitsgerichtsentscheidungen § 630 BGB Nr. 11


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