Das Zeugnis führt keinen Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf (z.B. "Sie verlässt uns auf eigenen Wunsch" oder "leider müssen wir das Arbeitsverhältnis aus konjunkturellen Gründen beenden"), so dass eventuelle Unstimmigkeiten hier nicht ausgeschlossen werden können.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de