Autor Thema: Zeugnis meines Mannes  (Gelesen 2761 mal)

Europe

  • Gast
Zeugnis meines Mannes
« am: März 10, 2007, 13:41:19 Nachmittag »
Ich brauche wirklich Hilfe. Nach langem Hin- und Her ist mein Mann nach langer Zeit aus der Firma ausgeschieden. Wirklich im Guten haben sich die Parteien nicht getrennt. Jetzt hat er sein Arbeitszeugnis bekommen. Ich finde, es hört sich nicht wirklich gut an.
Nach den ganzen Formalitäten stehen dort nur zwei Sätze:

Er hat die ihm übertragenden Aufgaben stets zu unserer Zufriedenheit erledigt und sein Verhalten gibt zu Klagen keinen Anlass.

Liege ich mit meiner Vermutung richtig?

Liebe Grüße
Nicki

gast

  • Gast
Zeugnis meines Mannes
« Antwort #1 am: März 10, 2007, 14:56:43 Nachmittag »
Die vorhandenen Aussagen liegen im Notenbereich 4.

Aber: Der Leistungsteil eines vollständigen Zeugnisses formuliert nacheinander Angaben zu den drei theoretischen Aspekten Bereitschaft (Abschnitt 1), Befähigung (Abschnitt 2) und Fachwissen (Abschnitt 3), deren praktische Umsetzung dann mit der Arbeitsweise (Abschnitt 4) und dem allgemeinen Arbeitserfolg (Abschnitt 5) bzw. den konkreten Erfolgen (Abschnitt 6) erörtert wird. Der Leistungsteil endet mit der Leistungszusammenfassung, anschließend erfolgt die Bewertung des Verhaltens.

Eine Leistungszusammenfassung (der Satz mit der Zufriedenheit) ohne Einzelwertungen macht keinen Sinn.

Europe

  • Gast
Zeugnis meines Mannes
« Antwort #2 am: März 10, 2007, 16:41:07 Nachmittag »
Vielen lieben Dank!

Der Satz : ".......und sein Verhalten gibt zu Klagen keinen Anlass." macht mir etwas Kopfzerbrechen. Ist hier vielleicht das Gegenteil gemeint?

Sollten wir das Zeugnis korriegieren lassen?

Liebe Grüße
Nicki

Demel

  • Gast
Zeugnis meines Mannes
« Antwort #3 am: März 10, 2007, 18:44:50 Nachmittag »
In Zeugnissen zählt ja, wie sehr gelobt wird. Wenn das Verhalten lediglich "zu Klagen keinen Anlass" gab (=zu Lob aber auch nicht), dann war es eben nur unterdurchschnittlich, also Note 4.  

Wenn es die Chance gibt, das Zeugnis berichtigen zu lassen, sollte man das natürtlich tun. Es darf halt noch nicht zu alt dafür sein, nach ca. 10 Monaten ist der Berichtigungsasnspruch in der Regel  schon verwirkt.

Wenn das Zeugnis schlechter als Note 3 ist, muss der Arbeitgeber nachweisen, dass die Wertung stimmt. Genauer steht das hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php

Man kann den Arbeitgeber darauf hinweisen und zumindest ein vollständiges Note 3-Zeugnis fordern oder andernfalls mit Klage drohen.
Das Verbessern würe ich nicht dem Arbeitgeber überlassen, da man dann oft um jedes Wort streiten muss.  Sinnvoller ist es, das selbst zu tun oder tun zu lassen (z.B. http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php) und das dann als eigenen Formulierungsvorschlag einzureichen.


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