Autor Thema: Mit der Bitte um Eure Meinung/Wertung .. DANKE!  (Gelesen 4299 mal)

maggy

  • Gast
Mit der Bitte um Eure Meinung/Wertung .. DANKE!
« am: April 09, 2007, 13:28:36 Nachmittag »
Hallo zusammen,
mein Zeugnis datiert auf Mitte März, darf das Datum in Ausnahmefällen vom Austrittstermin 30.11.06 abweichen? Neue Direktoren und neues Briefpapier zwingen wohl dazu, ist das in diesem Fall ok?

".. widmete sich ihrer Tätigkeit immer mit sehr grossem Engagement und Interesse. Sie hat die ihr übertragenen Aufgaben stets äusserst selbständig, rasch und zuverlässig erfüllt. Sie nahm stetig und eigeninitiativ mit grossem Erfolg an diversen Fortbildungen teil. Sie verfügte über ein sehr gutes und umfassendes Fachwissen und löste durch seine sichere Anwendung auch schwierige Aufgaben. Ihre Arbeitsweise war stets gewissenhaft und sorgfältig. Aufgrund ihres gewandten und höflichen Auftretens war sie bei Kunden, Vorgesetzten und Mitarbeitern gleichermassen hoch geschätzt. Ihr Arbeitsverhalten war stets aufgeschlossen und kooperativ, ihre Führung immer tadellos. Mit ihren Leistungen stellte sie uns stets voll zufrieden.

.. verliess uns zum 30. November 2006 auf eigenen Wunsch. Wir bedauern ihr Ausscheiden sehr, danken ihr für ihre Mitarbeit und wünschen ihr für ihre berufliche und persönliche Zukunft alles Gute."

Kann "äusserst selbständig" in diesem Fall eine negative Bedeutung haben?
Eine "vollste" Zufriedenheit steht auf der hauseigenen Notenskala nicht  zur Verfügung und wird bewusst durch diesen Satzbau umgangen.
Reicht die Dankesformel ohne zusätzliche Arbeitswertung bzw. wäre das nur eine Wiederholung, die man sich sparen kann?

Vielen Dank für Euer Feedback,
Maggy

 :roll:

Demel

  • Gast
Mit der Bitte um Eure Meinung/Wertung .. DANKE!
« Antwort #1 am: April 09, 2007, 15:04:50 Nachmittag »
Die Dankesformel sollte durchaus nicht nur für eine "Mitarbeit" danken, sondern audrücklich Wertschätzung zum Ausdruck bringen.
Zum Sprachenstreit "vollste Zufriedenheit" findest du eine ausführliche Stellungnahme hier: http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php#22

"Äußerst selbständig" ist keinesfalls negativ gemeint, aber die die ganze Wertung wirkt sehr pauschal und knapp. Gab es keine Fähigkeiten und Erfolge, die der Rede wert wären? Ich kenne leider deinen Beruf und deine Aufgaben nicht, daher weiß ich auch nicht, welche individuelleren Angaben zu erwarten wären. Jede Stelle hat ja andere Anforderungen, die im Zeugnis auch bescheinigt werden sollten (z.B. das Organisationsvermögen und die Diskretion bei der Sekretärin, die Verhandlungs- und Durchsetzungsstärke beim Einkäufer usw.
 
Mit dem Ausstellungsdatum ist das so eine Sache. Eine deutlich verspätete Ausstellung kann als Hinweis auf Probleme und Streitigkeiten bei der Zeugnisausstellung gedeutet werden. Wenn ein Zeugnisempfänger die Verspätung nicht zu verantworten hat, wird ein Zeugnis üblicherweise rückdatiert. Ein Anspruch hierauf besteht aber nicht.

Am besten gehtst du das Zeugnis nochmal mit der Checkliste durch (siehe ganz oben).

maggy

  • Gast
nachtrag zur anfrage
« Antwort #2 am: April 13, 2007, 02:16:43 Vormittag »
Ich arbeite seit Jahren im Backoffice einer Bank, dabei habe ich an wichtigen Projekten  mitgearbeitet, eigene Zusatz-/Sonderaufgaben übernommen und im Tagesgeschäft bereits die Bewertung "tragende Säule" bekommen

Das zitierte Zeugnis ist die erste mir zur Verfügung gestellte Version, ohne vorangegangene Streitigkeiten oder Feilschereien.

Enthalten sind 13 (!) Zeilen Tätigkeiten (allgemeine und besondere wurden ohne erkennbare Priorisierung aufgelistet), komisch aber wohl Sache des Arbeitgebers.
Beim Verfassen/Schreiben ist die B-Vollmacht erwähnt worden, aber die spätere A-Vollmacht wurde vergessen  ... Montagszeugnis?

Reklamieren muss ich ohnehin und hoffe auf eine gutgelaunte Personalabteilung,
Vielen Dank & schönes Wochenende,
Maggy
 
 8)

Trader

  • Gast
Mit der Bitte um Eure Meinung/Wertung .. DANKE!
« Antwort #3 am: April 13, 2007, 18:47:17 Nachmittag »
Hallo Maggy!

Zeugniserstellungsdatum darf auf keinen Fall vom Austrittsdatum 30.11.06 abweichen, da Personaler damit sofort ein später verhandeltes neues Zeugnis erkennen.
'widmete...'  - und weiteres danach - übersetzt: mehr sich selbst, statt dem Betriebsergebnis.
Und dann noch: Deine Führung ? - juristisch: Strafrecht -und nicht selbständig.

War das in der Bank wirklich so ?

Beim Militär heißt das: unehrenhaft entlassen.

Sorry.

Viele Grüße

Trader


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