Autor Thema: Möchte gerne ein Zwischenzeugnis haben  (Gelesen 2614 mal)

Konrad T.

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Möchte gerne ein Zwischenzeugnis haben
« am: November 02, 2005, 03:44:00 Vormittag »
Hallo,

ich arbeite als Bankangestellter und habe mich in den letzten Jahren umfangreich weiterqualifiziert und diverse Titel ( Bankfachwirt / Bankbetriebswirt / Dipl.-Bankbetriebswirt ) erlangt.

In meinem jetzigen Betrieb bin ich seit mehr als 4 Jahren und habe in diesem Zeitraum auch den letzten der oben genannten Titel ( mit überdurchschnittlichem Ergebnis ) erworben.

Erwähneswert ist dabei, daß ich diese Fortbildungen in meiner Freizeit und auf eigene Kosten gemacht habe, d.h. mein Arbeitgeber KEINEN Auftrag hierzu gegeben hat. Andererseits ist es aufgrund meiner ausgefüllten Tätigkeit im Unternehmen ( bin Abteilungsleiter und arbeite der Vorstandschaft zu ) sehr sinnvoll diese Weiterbildungen absolviert zu haben.

Wie ich aus den anderen Beiträgen entnommen habe, scheint es nicht ganz so leicht zu sein, ein ZWISCHENZEUGNIS zu bekommen. Zumindest ist der Rechtsanspruch darauf nicht ganz so ausgeprägt wie beim abschließenden Arbeitszeugnis.

Kann ich nun, mit dem Verweis auf meine FREIWILLIG absolvierten Fortbildungen ein Zwischenzeugnis verlangen ?

Oder darf ein Arbeitgeber dies, mit dem Hinweis, es wäre kein trifftiger Grund, verweigern ?

Wie sieht es eigentlich mit der ZEITLICHEN KOMPONENTE aus ? Ein Dozent bei einer Fortbildungsveranstaltung erzählte mir einmal, daß er alle DREI Jahre bei seinem Chef ein Zwischenzeugnis verlangt und auch bekommt.

Bekommt er dieses nur aufgrund dem Entgegenkommen seines Chefs oder hat man das Recht darauf. So nach dem Motto....als Mitarbeiter macht man ja, im Laufe der Zeit, eine gewiße Entwicklung durch und dieser Fortschritt soll auf diese Weise ( mittels Zwischenzeugnissen ) dokumentiert werden.

Danke im voraus.


MfG

Konrad T.






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Klaus Schiller

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Möchte gerne ein Zwischenzeugnis haben
« Antwort #1 am: November 02, 2005, 15:38:42 Nachmittag »
Da über Weiterbildungen separate Bescheinigungen existieren, ist eine Erwähnung im Zeugnis nicht zwingend notwendig. Ich sehe aber keinen Grund, warum der Arbeitgeber diese Erwähnung ablehnen sollte, z.B. in folgender Form:
Er ist sehr weiterbildungsmotiviert und hat sich in eigener Initiative nebenberuflich mit hohem zeitlichen Einsatz und sehr gutem Ergebnis bei INSTITUTION zum Dipl.-Bankbetriebswirt weitergebildet.

Zwischenzeugnisse können "aus triftigen Gründen" angefordert werden, dies kann ein neues Aufgabengebiet, ein Vorgesetztenwechsel oder eine Neubewerbung sein.
Wer sein konstant hohes Leistungsniveau auch ohne Wechsel über einen langen Zeitraum nachweisen will, sollte ebenfalls in regelmäßigen Abständen ein Zwischenzeugnis anfordern. In der Regel entsprechen Arbeitgeber dieser Bitte gerne, schon aufgrund Ihrer Fürsorgeverpflichtung. Das Ablehnen eines Zwischenzeugnis-Wunsches nach vierjähriger Beschäftigung wäre also ungewöhnlich.  

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Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
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