Autor Thema: Msss es wirklich immer "stets zur vollsten Zufriedenheit" heißen???  (Gelesen 6460 mal)

Motte

  • Gast
Hallo zusammen,

das ist ja ein interessantes Forum. Danke!

Ich möchte euch auch eine Frage stellen:

Ich habe vor ca. 3 jahren nach 10 jähriger Tätigkeit auf Grund eines Chefwechsels ein Zwischenzeugnis erhalten. es ist  sehr gut ausgefallen, endet aber mit dem einleitenden Schlusssatz:....blablabla,..stets zu unserer vollen Zufriedenheit.

Muss für Note 1 zwingend "vollsten" dort stehen? wenn ja, bedeutet dann meine Formulierung eine 2? Ich hatte auch Mal gehört, dass man nicht mehr "Zur vollsten" schreibt, da es schlechtes Deutsch ist.

Wie gesagt, ansonsten, werde ich sehr gelobt. Ich würde es unserer Personalbateilung sogar zutrauen, dass sie es nicht besser wissen, muss ich ehrlich einräumen.

Allerdings war mein Ex-Chef durchaus ein Pingelkopp, dem ich es durchaus zutrauen würde, dass er bewußt keine Bestnote gibt, auch wenn ihn das nichts kostet.

Ich denke, dass man zwar einen Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis hat, aber nicht automatisch auf die Note 1, richtig?!

Nun hat mein nächster Chef auch wieder intern gewechselt, ich dnek, ich werde aber mit dem nächsten Zwischenzeugnis warten, bis ich mich wirklich mal bewerben möchte oder muss, was im Moment nicht der fall ist. So wird das zitierte zeugnis ja öglicherweise niemals zum Einsatz kommen. Man legt ja nicht 2 Zwischenzeugnisse vom selben AG bei, oder?

Wie seht ihr das?

Danke schön!

Liebe Grüße von Motte

Stoffel78

  • Gast
Re: Msss es wirklich immer "stets zur vollsten Zufriedenheit" heißen???
« Antwort #1 am: Juni 22, 2009, 11:22:13 Vormittag »
Ich zitiert mal aus der arbeitszeugnis.de-Rubrik "Häufige Fragen":

Ist die gängige Formulierung "vollste Zufriedenheit" nicht sprachlich unmöglich?!
Mitunter lehnen Vorgesetzte und Personalabteilungen die Formulierung "Er/Sie erledigte alle Aufgaben stets zur vollsten Zufriedenheit" mit der Begründung ab, dass sie sprachlich falsch sei. Denn "voll" könne man nicht steigern. Stattdessen bieten sie die "stets volle Zufriedenheit" als Bescheinigung einer sehr guten Leistung an, doch dies entspricht keinesfalls der Gesamtnote "sehr gut" (Alternativen sind u.a.: "Er/ Sie erledigte alle Aufgaben stets zu unserer größten/höchsten Zufriedenheit" oder "Seine/ Ihre Leistungen waren stets sehr gut").

Der Superlativ "vollste" ist eine Hyperbel, eine bewusste sprachliche Übertreibung, die auch laut Duden keinesfalls sprachlich unkorrekt ist. Der Duden zitiert hier Thomas Mann mit der Formulierung "im vollsten Licht". Auch die Aussage "Dies Glas ist voller/leerer als jenes" ist korrekt, und zwar im direkten Vergleich. Und der liegt auch bei der Zufriedenheitsskala von Note 1 bis Note 6 eindeutig vor. Die Tatsache, dass man die "vollste Zufriedenheit" nicht einklagen kann, ändert nichts daran, dass diese Formulierung seit Jahrzehnten die gängigste Bescheinigung einer sehr guten Leistung ist, wie das BAG auch bestätigt:

"Der sehr guten Leistung entspricht die zusammenfassende Beurteilung "zur vollsten Zufriedenheit". Will der Arbeitgeber das Wort "vollste" vermeiden, so muß er eine sehr gute Leistung mit anderen Worten als "volle Zufriedenheit" bescheinigen." - BAG 23.9.1992 - AZR 573/91

* "Es erscheint rabulistisch, dem Arbeitnehmer das Adjektiv "vollste" bei der Beurteilung im Zeugnis zu verweigern, ...

(mehr passt in den Forumbeitrag nicht rein, aber du kannst es ja auf www.arbeitszeugnis.de/faq.php selbst nachlesen

Motte

  • Gast
Re: Msss es wirklich immer "stets zur vollsten Zufriedenheit" heißen???
« Antwort #2 am: Juni 23, 2009, 13:33:13 Nachmittag »
Danke für deine Antwort, Stoffel.

Gruß von Motte

Andrea

  • Gast
Re: Msss es wirklich immer "stets zur vollsten Zufriedenheit" heißen???
« Antwort #3 am: Juni 25, 2009, 18:54:43 Nachmittag »
Liebe Motte

> Nun hat mein nächster Chef auch wieder intern gewechselt, ich dnek, ich werde aber mit dem nächsten Zwischenzeugnis warten, bis ich mich wirklich mal bewerben möchte oder muss, was im Moment nicht der fall ist. So wird das zitierte zeugnis ja öglicherweise niemals zum Einsatz kommen. Man legt ja nicht 2 Zwischenzeugnisse vom selben AG bei, oder?

Tu dir den Gefallen und beantrage UNBEDINGT ein Zwischenzeugnis. Was wenn dein nächster Chef ein Arschloch ist, du ganz und gar nicht mit ihm klarkommst und deshalb am Ende ein schlechtes Zeugnis von ihm erhältst? Dann hast du immerhin zwei gute Zwischenzeugnisse!
Bei Chefwechsel immer Zwischenzeugnis beantragen!

Liebe Grüße,

Andrea


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