Autor Thema: Muss ich mich damit wirklich zufriedengeben?  (Gelesen 2307 mal)

Nadja

  • Gast
Muss ich mich damit wirklich zufriedengeben?
« am: Mai 02, 2010, 15:41:54 Nachmittag »
Hallo,

ich habe ein Zeugnis erhalten und wie soll ich sagen, es entspricht in großen Teilen nicht meiner Leistung. Ich schätze, dass irgendeine/r meiner Kollegen/Kolleginnen mir eines auswischen wollte, als sich der Chef informiert hat. Auch fehlt einiges oder ist unvollständig vorhanden, wie ich anhand der Checkliste herausgefunden habe. Des Weiteren widerspricht sich der Text teilweise doch, oder nicht? Nun wollte ich eure Meinung dazu hören. Die größte Frechheit ist meiner Meinung nach, aber die Länge, auf dem Originalblatt, wird erstmal eine halbe Seite lang Werbung für die Firma gemacht. Der Text für die Firma ist länger als der, den meine Bewerbung umfasst.



 Frau XXX verfügt über umfassende und vielseitige Kenntnisse, die sie jederzeit sicher und zielgerichtet in der Praxis einsetzt. Dank ihrer sehr guten Auffassungsgabe verschafft sie sich schnell einen Überblick über das Wesentliche. Sie ergreift jederzeit von sich aus die Initiative und setzt sich mit überdurchschnittlichem Einsatz für die Belange des Wohnbereichs ein. Starkem Arbeitsanfall ist sie stets gewachsen und erledigt ihre Aufgaben in vorbildlicher Weise.

 

Frau XXX arbeitet umsichtig, gewissenhaft und genau. Sie überzeugt stets durch ihre hohe Zuverlässigkeit und ihr Verantwortungsbewusstsein. Auch für unvorhergesehene Probleme findet sie Lösungsansätze, die sie immer erfolgreich in die Praxis umsetzt.

 

Ihr Verhalten gegenüber den Bewohnern und Angehörigen ist stets der Situation angemessen, sie ist jederzeit hilfsbereit und freundlich. Auf Grund ihres kollegialen Wesens und ihrer Teamfähigkeit besteht immer ein gutes und vertrauensvolles Verhältnis zu Mitarbeitern und Vorgesetzten.

 

Frau XXX verlässt unsere Einrichtung zum 30.04.2009 auf eigenen Wunsch. Wir bedauern ihr Ausscheiden sehr, bedanken uns für ihre stets sehr gute Mitarbeit und wünschen ihr auf ihrem Berufsweg weiterhin viel Erfolg.

Demel

  • Gast
Re: Muss ich mich damit wirklich zufriedengeben?
« Antwort #1 am: Mai 02, 2010, 21:39:44 Nachmittag »
Um ein Zeugnis bewerten zu können muss man einiges aus dem Kontext wissen, siehe Hinweise zur Nutzung des Forums oben.  Aber man kann sagen: Es gibt einige Lücken, z.B. wird keine Gesamntote vergeben, es fehlt der "Lebensweg" in der Aussage "auf ihrem Berufs- und Lebensweg weiterhin viel Erfolg" usw.   Das hast du ja schon anhand der Checkliste gesehen.


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muss ich damit zum Anwalt?

Begonnen von Alex

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Letzter Beitrag Februar 15, 2009, 22:16:48 Nachmittag
von Maggy
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Damit kann ich mich wohl nicht bewerben, oder?

Begonnen von Clubmaster

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Letzter Beitrag März 18, 2009, 01:37:40 Vormittag
von Demel
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Wie ist dieses Zeugnis? Finde ich damit wieder Arbeit?

Begonnen von Gast AH

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Letzter Beitrag Mai 23, 2005, 15:00:21 Nachmittag
von arbeitszeugnis.de
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Ich glaube ich sollte mich ärgern?! Bitte mal prüfen.

Begonnen von gast

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Letzter Beitrag Juni 29, 2006, 00:48:34 Vormittag
von Timo