Autor Thema: Muss/kann doppeltes Gehalt angegeben werden??  (Gelesen 2213 mal)

Beccy

  • Gast
Muss/kann doppeltes Gehalt angegeben werden??
« am: April 08, 2008, 16:08:38 Nachmittag »
Ich bin noch in der Ausbildung zur Arzthelferin und bekomme, da ich Ersthelferin bin, doppeltes Ausbildungsgehalt. Muss/kann das der Arbeitgeber erwähnen??
LG und vielen Dank im Voraus, Beccy

Carina68

  • Gast
Re: Muss/kann doppeltes Gehalt angegeben werden??
« Antwort #1 am: April 08, 2008, 17:26:51 Nachmittag »
Also ich habe noch nie ein AZUBI-Zeugnis mit Infos über das Gehalt gesehen. Man kann den Einsatz als Ersthelferin aber im Aufgabenteil erwähnen (ohne Hinweis auf doppeltes Gehalt).


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doppeltes Austrittsdatum im zeugnis. ist das schelcht?

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