Autor Thema: Nachbessern lassen?  (Gelesen 5163 mal)

abra

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Nachbessern lassen?
« am: Juli 21, 2005, 14:31:05 Nachmittag »
Guten Tag,
hier der Zeugnistext der sich auf Geschäftspapier befindet:

Frau X X war im Hotel X vom 1.9.2004 bis 2.2.2005 als Empfangsmitarbeiterin beschäftigt.

Das Hotel X ist ein Tagungs- und Eventhotel, das über 110 Zimmer, 2 Restaurants, drei Diskotheken und acht Tagungs- und Banketträumlichkeiten für Veranstaltungen bis zu 1.500 Personen verfügt.

Das Aufgabengebiet von Frau X umafasste sämtliche Tätigkeiten am Empfang des Hotels. Hierzu gehörtn unter anderem die Abwicklung von telefonischen und persönlichen Anfragen, der Check In und Check Out der Hotelgäste mit der Hotelsoftware Prote, die Bearbeitung von Reservierungsanfragen sowie die Gästebetreuung.
Ebenso übernahm Frau Braam die Rechnungslegung und die Zusammenstellung von Buchungsbelegen. Sowohl die Erstellung von Beherbergungsstatistiken als auch des täglichen Zimmerreports im Rahmen des Controllings wurden von ihr erledigt. Aufgrund dieser Aufgaben war sie im Umgang mit der EDV, der Hotelsoftware und den MS Office Programmen vertraut.

Der Umgang mit Vorgesetzten als auch der mit Kolleginnen und Kollegen war einwandfrei. Frau X führte die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit aus.

Frau X scheidet zum 2.2.2005 aus unserem Unternehmen aus. Wir wünschen ihr für die private und berufliche Zukunft viel Erfolg.

Ort, 4.2.2005
Unterschrift

Ich bin mit diesem Zeunis sehr unzufrieden, da mein Einsatzwillen, meine Arbeitsleistung, meine Kenntnisse und mein Verhalten zu Gästen völlig weggelassen werden. Desweiteren war ich in den erwähnten Programmen nicht vertraut wegen des Umgangs damit, sonder weil ich die Kenntnisse hatte und aufgrund dessen mit den Programmen umgehen konnte.
Der letzte Satz scheint mir irgendwie höhnisch zu sein, oder bin ich da zu empfindlich?

Hintergrund der Sache ist wohl, dass ich mich gegen die Probezeitkündigung gewehrt habe, da der BR nicht angehört wurde, daher kam das Zeugnis auch erst jetzt, nach schriftlicher Anmahnung - aber so ein Zeugnis ist ja schlechter als gar keins - denke ich.

Was sollte ich tun?

Vielen Dank im Voraus

Klaus Schiller

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Nachbessern lassen?
« Antwort #1 am: Juli 21, 2005, 20:20:24 Nachmittag »
Ich stimme Ihnen vorbehaltlos zu.

Die einzigen wertenden Aussagen sind "Aufgrund dieser Aufgaben war sie im Umgang mit der EDV, der Hotelsoftware und den MS Office Programmen vertraut. Der Umgang mit Vorgesetzten als auch der mit Kolleginnen und Kollegen war einwandfrei. Frau X führte die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit aus."

Hier fällt zunächst die Struktur auf, eigentlich erfolgt die Verhaltensbewertung erst nach der Leistungsbewertung. Die sogenannte Leistungszusammenfassung ("zu unserer vollen Zufriedenheit" = Gesamtnote 3) fasst die Einzelwertungen zu einer Gesamtnote zusammen, diese Einzelwertungen (Bereitschaft, Befähigung, Arbeitsweise...) fehlen hier aber. Die Formulierung "mit der EDV, der Hotelsoftware und den MS Office Programmen vertraut" ist gemessen an der zu positiver Ausdrucksweise tendierenden Zeugsnissprache auch allenfalls durchschnittlich zu bewerten (besser: "...bestens vertraut").  Es entsteht in der Tat, wie Sie schon schreiben, der Eindruck, Sie wären bei dieser Stelle erstmals mit der EDV in Berührung gekommen.

Eine Wertung des Verhaltens gegenüber Gästen darf natürlich nicht fehlen. Zudem kann das Austrittsdatum (2.2.) als sogenanntes „krummes“ Datum auf eine fristlose Kündigung hinweisen.
Das Fehlen von Dank und Bedauern runden den insgesamt negativen Eindruck ab.

Ich empfehle Ihnen, das Zeugnis aufwerten zu lassen und beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen. Hilfe bei der Zeugnisverbesserung erhalten Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php.
Weitere Informationen finden Sie im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -

abra

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Nachbessern lassen?
« Antwort #2 am: Juli 21, 2005, 20:39:03 Nachmittag »
Sehr geehrter Herr Schiller,

zunächst meinen herzlichen Dank für die rasche Antwort und meine Entschuldigung für die zahlreichen Tippfehler.

Am "krummen" Austrittsdatum wird sich nichts ändern lassen, es handelte sich um eine Kündigung in der Probezeit mit einer Frist von 14 Tagen ohne dass man sich dabei an die Monatsmitte oder das Monatsende halten musste. Ist heute anscheinend gang und gäbe.

Ich werde sicher Ihrem Rat folgend mein Zeugnis überprüfen lassen und um Formulierungshilfe bitten.

Werden weitere Angaben benötigt um ein ordentliches Zeugnis zu formulieren?

Nochmals Danke und Grüße

Klaus Schiller

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Nachbessern lassen?
« Antwort #3 am: Juli 21, 2005, 20:50:37 Nachmittag »
Wichtig ist, dass auch erwähnt wird, dass die Beendigung FRISTGERECHT erfolgt: "Das Arbeitsverhältnis endet (während der Probezeit) fristgerecht zum 2.2.2005".

Unter http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php finden Sie einen Beurteilungsbogen, in den Sie ggf. weitere Informationen  eintragen können.

abra

  • Gast
Nachbessern lassen?
« Antwort #4 am: Juli 21, 2005, 20:54:04 Nachmittag »
Nochmals vielen Dank, Sie haben mir wirklich sehr geholfen.


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