Manchmal steckt die Tücke im Detail. In der Zeugnissprache kann das Adjektiv "wesentlich" zwei Bedeutungen haben. Zum Einen kann damit "das Wichtige" gemeint sein, das man z.B. klar von Unwichtigem getrennt hat, im Sinne einer sehr guten Prioritätensetzung. Zum Anderen ist der Ausdruck "im Wesentlichen" eine zeugnistypische Einschränkung (wie auch "im Großen und Ganzen" oder "insgesamt", im Sinne von "wenn man anderthalb Augen zudrückt, war sie Leistung fast akzeptabel: also Note mangelhaft). Beispiele findest du in der Notenskala:
http://www.arbeitszeugnis.de/notenskala-note5.phpBei dir ist nun eine bekannte und eigentlich gute Formulierung aus der Fachliteratur (unbeabsichtigt?) minimal verändert worden, wobei sich die Bedeutung vom Positiven ins Negative wandelt. Hier mal ein paar Vergleiche aus der Literatur:
Note 1: Er erkennt und berücksichtigt sofort und sicher auch bereichsübergreifende Zusammenhänge und setzt schnell und richtig Prioritäten und findet sehr gute Lösungen.
Note 1: Er hatte einen sicheren Blick für das Wichtige und Wesentliche und arbeitete stets planvoll, methodisch und sehr gründlich.
Note 2: Er überblickt schwierige Zusammenhänge, erkennt das Wesentliche und ist in der Lage, schnell Lösungen aufzuzeigen.
Note 2: Er überblickt schwierige Zusammenhänge, erkennt das Wesentliche und zeigt schnell gute Lösungen auf, die er stets gewinnbringend umsetzt.
Note 5: Er erfasste schnell und sicher die wesentlichen Aspekte seines Aufgabenbereiches und strebte optimale Lösungen an.
Note 5: Er erkannte mit Unterstützung des Vorgesetzten das Wesentliche und zeigte im Wesentlichen zufriedenstellende Lösungen auf.
Bei dir müsste also "Im Wesentlichen" ausgetauscht werden gegen "erkennt das Wesentliche". Tückisch! Sonst ist wirklich alles ok im Zeugnis?