Vermutlich enthält das Zeugnis auch eine Aufgabenbeschreibung? Diese ist unverzichtbarer Bestandteil eines Zeugnisses und auch für die sichere Bewertung von Aussagen wichtig.
Die von Ihnen zitierten Aussagen beziehen sich auf:
Bereitschaft: Note 3 Gerne bestätigen wir ihren Fleiß ...
Leistungszusammenfassung: Note 3Wir haben in Frauxxx eine Mitarbeiterin kennengelernt, die die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
Verhalten: Note 4Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, sowie im Kollegenkreis ist stets ihne Fehl und Tadel.
Gerne bestätigen wir … ihre Ehrlichkeit.
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
Das Zeugnis ist ausgesprochen knapp formuliert, es fehlen Aussagen zur Befähigung, zum Fachwissen, zur Arbeitsweise und zum Arbeitserfolg. Wenn Attribute wie „ehrlich" trotz ihrer Selbstverständlichkeit genannt werden, sollte auf ein Temporaladverb („stets ehrlich") nicht verzichtet werden. Andernfalls könnte der Eindruck entstehen, der Beurteilte war „nicht immer" ehrlich. Üblich ist die Bescheinigung von Ehrlichkeit eigentlich nur bei Kassierertätigkeiten.
In der Zeugnissprache werden aufgrund der gesetzlichen Wohlwollenspflicht alle Wertungen, auch negative, prinzipiell in positiv klingenden Formulierungen ausgedrückt. War ein Verhalten beispielsweise „ohne Fehl und Tadel“, dann war es im Umkehrschluss auch „ohne Lob“ und demnach unterdurchschnittlich.
Formulierungen wie „Wir haben ihn/sie als ... kennengelernt“ (statt "Er/Sie war...) könnten als Distanzierung missverstanden werden. Vergleiche auch folgendes Urteil: "Wenn auch die von der Arbeitgeberin gewählte Formulierung "wir haben Frau X. als eine freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin kennengelernt" sich nicht abwertend anhört, wird der Arbeitnehmerin damit jedoch gerade nicht bescheinigt, dass sei eine tatsächlich "freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin" gewesen ist, denn der Gebrauch des Wortes "kennengelernt" drückt stets das Nichtvorhandensein der im Kontext aufgeführten Fähigkeit oder Eigenschaft aus, wie von Seiten der Germanisten in einer ganzen Reihe von Schriften mit Untersuchungen zur Zeugnissprache eindrucksvoll belegt worden ist. - LAG Hamm 27.4.2000 - 4 Sa 1018/99"
Sie können das Zeugnis von einem Experten aufwerten zu lassen und beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen. Hilfe bei der Zeugnisverbesserung erhalten Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php.
Weitere Informationen finden Sie im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php