Autor Thema: Pflicht im Arbeitszeugnis?  (Gelesen 2944 mal)

mupfmulle

  • Gast
Pflicht im Arbeitszeugnis?
« am: Mai 27, 2006, 00:31:03 Vormittag »
Hallo!

Mir wurde frist gerecht gekündigt, auf Nachfrage erhielt ich auch nach ca. 2 Monaten ein Zeugnis. Allerdings beanstande ich ein paar Punkte, bin mir aber nicht sicher, ob ich Recht habe.

Das Zeugnis wurde wohl noch nass eingetütet und die Farbe des Firmenlogos schmierte über den gesamten Bogen; habe ich Anspruch auf ein neues Zeugnis?

Weder meine Berufsbezeichnung (im Arbeitsvertrag anders als im Zeugnis) ist korrekt, noch sind alle Aufgaben benannt, lediglich umrissen; ist das in Ordnung so?

Da ich für die Firma Texte geschrieben habe, wird dies im Zeugnis auch genannt, allerdings weigert man sich mir ein paar Texte als Referenz zu geben; habe ich Anspruch auf diese?

Das Zeugnis ist insgesamt mit einer 2 zu werten, endet allerdings mit dem Satz, dass mir aus Rationalisierungsgründen gekündigt wurde. Negiert eine fehlende Schlussformel nicht das gesamte Zeugnis und ist so in Ordnung?

Ich habe in den letzten 4 Wochen meinen Ex-Arbeitgeber zweimal angeschrieben und erhielt keine Reaktion. Was nun? Muss ich das Zeugnis so hinnehmen?

Vielen Dank, wenn mir hier jemand weiter helfen könnte!!

Maggy

  • Gast
Pflicht im Arbeitszeugnis?
« Antwort #1 am: Mai 28, 2006, 17:57:17 Nachmittag »
Das Zeugnis wurde wohl noch nass eingetütet und die Farbe des Firmenlogos schmierte über den gesamten Bogen; habe ich Anspruch auf ein neues Zeugnis?
Hmm... Firmenlogos sind eigentlich auf dem Briefbogen vorgedruckt, es wird nicht jedesmal per Farbdruck neu erstellt. Könnte sein, dass der Arbeitgeber behauptet, es wär Dein eigenes Verschulden und Dir nur ein Duplikat ausstellt (mit Stempel "Duplikat"). Aber eigentlich sollte das kein Problem sein. Frag einfach freundlich nach.

Weder meine Berufsbezeichnung (im Arbeitsvertrag anders als im Zeugnis) ist korrekt, noch sind alle Aufgaben benannt, lediglich umrissen; ist das in Ordnung so?
Nun ja, ALLES kann und sollte man im Zeugnis nicht nennen. Aber die Bezeichnung sollte schon stimmen. Schau doch mal in der arbeitszeugnis.de-Urteilsdatenbank nach unter dem Stichwort "Aufgabenbeschreibung", da steht alles Wesentliche.

Da ich für die Firma Texte geschrieben habe, wird dies im Zeugnis auch genannt, allerdings weigert man sich mir ein paar Texte als Referenz zu geben; habe ich Anspruch auf diese?
Ich denke mal, das ist Eigentum der Firma. Rausgeben müssen sie nichts. Aber hast Du denn keinerlei Kopien Deiner Arbeit??!

Das Zeugnis ist insgesamt mit einer 2 zu werten, endet allerdings mit dem Satz, dass mir aus Rationalisierungsgründen gekündigt wurde. Negiert eine fehlende Schlussformel nicht das gesamte Zeugnis und ist so in Ordnung?
Wieso "fehlende Schlussformel"? Wenn drin steht, dass Dir gekündigt wurde, ist DAS die Schlußformulierung. Oder meinst du Dank und Bedauern, Zukunftswünsche etc?  Wenn das fehlt oder zu knapp ausfällt, distanziert sich der Arbeitgeber indirekt von der guten Note.

Ich habe in den letzten 4 Wochen meinen Ex-Arbeitgeber zweimal angeschrieben und erhielt keine Reaktion. Was nun? Muss ich das Zeugnis so hinnehmen?
Schau mal hier: http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php, da steht worauf Du ein Anrecht hast.
Ein Tip: Lass das Zeugnis fachmännisch prüfen. Du solltest alle Änderungswünsche (Logo, Schlußformel etc.) auf einmal nennen. Wenn Du am Zeugnis immer neue Punkte reklamierst wird der Arbeitgeber zu Recht nicht mehr reagieren.


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