...XY arbeitete eng mit den Kolleginnen der XY-Abteilung und anderen Abteilungen zusammen.
Das ist nur eine Arbeitsplatzbeschreibung, keine Wertung.
Fragestellungen erarbeitete sie sich kritisch und mit der ihr eigenen Sorgfalt.
Das ist eindeutig Note 5. Den Ausdruck "ihm/ihr eigenene Sorgfalt" findest du auch in der Bausteindatenbank unter
http://www.arbeitszeugnis.de/neuesuche/demo.phpDie ihr übertragenen Aufgaben erledigte XY immer zu unserer vollsten Zufriedenheit. (gibt es nicht nur die Formulierungen "vollen" oder "stets zu vollsten"?)
Welches Temporaladverb verwendet wird (stets, jederzeit, immer, konstant...) ist egal. An sich steht das für die Note 1, aber die ist natürlich nicht glaubwürdig, wenn einzelne Aussagen der Note 5 entsprechen.
Ihr Verhalten gegenüber ihren Kollegen und Vorgesetzten war stets tadelos. (Vorg. und Kollg. müsste doch in anderer Reihenfolge stehen, und "tadellos"?)
Richtig, die Reihenfolge ist falsch, auch das ist eine Abwertung. Und tadellos ist auch nur ein durchschnittliches Attribut.
und wünsch Ihr für die Zukunft nur das Beste.
Auch das wirkt sehr ironisch, ebenso wie die "ihr eigene Sorgfalt". Ein guter Zukunftswunsch sieht ander aus...
Wenn du dich also ungerecht bewertet fühlst und das Zeugnis für spätere Bewerbungen verwenden musst, sind folgende Schritte wichtig:
1) Zeitnah reagieren: Nach gut 10 Monaten ist der Anspruch auf eine Berichtigung des Zeugnisses meist schon verwirkt. Man kann also nicht zwei Jahre nach seinem Ausscheiden aus einem Unternehmen plötzlich Änderungen im Zeugnis verlangen.
2) Gründliche Vorbereitung: Du solltest alle, wirklich alle Wertungen und Mängel des Zeugnisses (hierzu gehört auch das Fehlen von Aussagen, die eigentlich zu erwarten wären) ganz genau kennen. Dabei hilft dir ein Zeugnisgutachten (hier bei arbeitszeugnis.de nennt sich das z.B. „Zeugnistest“ und kostet 19 Euro). Vielleicht enthält das Zeugnis auch formale Mängel, wie z.B. groß geschriebene Personalpronomen (bei dir: „Wir wünschen Ihm…“). Das allein wäre schon ein berechtigter Anlass für eine Korrektur.
3) Exakte Vorgaben: Du musst genau wissen, wie das Zeugnis deiner Ansicht nach formuliert sein sollte. Es bringt also nichts wenn du dem Arbeitgeber nur mitteilst, dass du es „anders“ oder „besser“ haben willst.
Du musst so konkret wir möglich werden und am besten gleich eine unterschriftsreife eigene Zeugnisfassung einreichen. Die neue, bessere Zeugnisfassung kannst du je nach Aufwand und Erfahrung entweder selbst erstellen oder bei Zeugnisdienstleistern in Auftrag geben (kostet bei arbeitszeugnis.de für Praktikanten z.B. 59 Euro).
4) Der Kontakt zum Arbeitgeber: Es ist sinnvoll, zunächst nur höflich um eine Korrektur zu bitten. Wenn der Arbeitgeber sich quer stellt, kann dann ein Anwalt ein entsprechend schärfer formuliertes Schreiben versenden. Das heißt nicht, dass du gegen den Arbeitgeber klagst, du drohst nur damit. Die Kosten für so ein Schreiben halten sich also in Grenzen, ein Muster findest du auch unter dem schon genannten Link
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php.
Ich hoffe, das hilft dir weiter
LG
Katrin