Es handelt sich um Standard-Aussagen, die Sie auch in unserer Datenbank finden (siehe
http:// http://www.arbeitszeugnis.de/neuesuche/demo.php).
1) Er beherrscht sein Arbeitsgebiet entsprechend den Anforderungen.
Fachwissen Note 42) Er zeigt Fließ, Eifer und Initaitive und führt seine Arbeiten im Großen und Ganzen umsichtigt und engaiert aus
Arbeitsbereitschaft Note 53) Er ist ein belastbarer Mitarbeiter
4) Konzentration auf den Kern der Sache können ihm ebenso bescheinigt werden wie die Fähigkeit, komplexe Zusammenhänge schnell zu erkennen und brauchbare Lösungen zu erzielen.
Arbeitsbefähigung Note 3 5) Die ihm übertragenen Aufgaben werden termingerecht und mit hohem Maß an Qualiät bearbeitet und gelöst.
Arbeitserfolg Note 36) Er zeigt eine sicheres, selbstbewußts Auftreten
7) Im Umgang mit Publikum und Mitarbeitern ist er kompetent, offen und
freundlich; im Umgang mit Vorgesetzten loyal und korrekt.
Verhalten Note 48) Er erledigt seine Aufgaben sowie die im Verlauf seiner Tätigkeit wechselnden Schwerpunkte zu meiner vollen Zufriedenheit
Gesamtnote 3Aber: Ohne Kenntnis der konkreten Aufgaben und der sonstigen wertenden Aussagen lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Entscheidend ist also der Gesamteindruck. Und selbst dann kann eine Kleinigkeit den Wert des Zeugnisses entscheidend beeinflussen, z.B. wenn einem Arbeitnehmer für die erbrachten Leistungen im Zeugnis nicht gedankt wird.
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
Eine vollständige detaillierte Zeugnisanalyse erhalten Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php. Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php