Autor Thema: Qualifiziertes Zeugniss bei Künd. innerhalb der Probezeit?  (Gelesen 3897 mal)

Jenne

  • Gast
Qualifiziertes Zeugniss bei Künd. innerhalb der Probezeit?
« am: November 09, 2005, 15:24:52 Nachmittag »
Hallo Zusammen

Ich bin im letzten, 6.Monat, meiner Probezeit durch meine Firma gekündigt worden.
Mir wurde ein einfaches Zeugniss erstellt.Dieses habe ich zurückgesandt, nachdem ich recherchiert habe mit dem Ergebniss, dass ich Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugniss habe.
Nun kam folgende Antwort  meiner alten Firma:

Sehr geehrter Herr xxxx,

leider muss ich Ihnen mitteilen, dass wir Ihrem Wunsch, ein qualifiziertes
Zeugnis auszustellen,
nicht nachkommen können.

Die Beschäftigungsdauer war einfach zu kurz, um Ihre Leistungen objektiv
beurteilen zu können
und ebenso Ihre Arbeitserfolge messen zu können.

Ihnen wurde ein einfaches Zeugnis mit Angaben über die Dauer, Art und
Tätigkeit ausgestellt.
Somit haben Sie einen Nachweis über Ihre Beschäftigung bei xxx.

Eine Ihrem Vorschlag entsprechende Änderung, ließe uns bei anderen
Unternehmen
unglaubwürdig erscheinen, da auch diese davon ausgehen, erst nach einer
Beschäftigungsdauer
größer sechs Monate, einen Mitarbeiter qualifiziert beurteilen zu können.

Mit freundlichen Grüßen


Waskann ich tun??

Vielen Dank für Eure Hilfe......

Klaus Schiller

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Qualifiziertes Zeugniss bei Künd. innerhalb der Probezeit?
« Antwort #1 am: November 09, 2005, 16:21:35 Nachmittag »
Ich zitiere aus unserer Urteilssdatenbank:

Ein Arbeitnehmer hat auch bei kurzer Beschäftigungeinen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.
Ein junger Mann arbeitete sechs Wochen lang als Pförtner bei einem Unternehmen und wurde dann krank. Als er 14 Tage später noch nicht wieder arbeitsfähig war wurde ihm gekündigt. Sein Arbeitgeber stellte ihm ein Arbeitszeugnis aus, dass nur drei Sätze enthielt und seine Arbeit folgendermaßen kommentierte; "Herr B. bemühte sich, die ihm übertragenen Aufgaben zu erledigen." Der Mann bat seinen Arbeitgeber um ein ausführlicheres und längeres Zeugnis, weil er mit dieser Beurteilung nirgends Aussicht auf eine Neueinstellung hätte. Die Firmenleitung lehnte dies ab.Die Richter entschieden, dass das ausgestellte Arbeitszeugnis nicht den gesetzlichen Anforderungen entspreche. Der Arbeitgeber müsse auch bei kurzer Beschäftigungsdauer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen. LAG Köln 30.3.2001, 4 Sa 1485/00

Wenn Sie eine konkrete rechtliche Beratung wünschen - wir führen nur eine Sprachberatung durch - empfehle ich Ihnen die Servicehotline unseres Partners http://www.anwalt.de: 0800 269258 33 (gebührenfrei). Hier können Sie Ihr Anliegen schildern. Die konkrete Rechtsberatung erfolgt dann wahlweise über eine 0190-Nummer oder ein Online-Formular, da eine Rechtberatung nicht kostenlos und auch nur durch einen Anwalt durchgeführt werden darf.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -

Jenne

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Qualifiziertes Zeugniss bei Künd. innerhalb der Probezeit?
« Antwort #2 am: November 21, 2005, 14:37:52 Nachmittag »
Danke für die Hilfe. Ich habe diese Urteil mit in meine Bitte gepackt, um doch noch ein qualifiziertes zeugniss zu bekommen.
Folgende Antwort habe ich von der Personalabteilung meines alten Arbeitgebers bekommen:

Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihr Beispiel vom LAG Köln.
In diesem Fall kann ich das Urteil nachvollziehen, da der Mitarbeiter
bewußt schlecht beurteilt wurde,
und ihm damit jede Chance auf dem Arbeitsmarkt verbaut worden wäre.

In Ihrem Fall ist der Sachverhalt anders. Sie haben einen Nachweis über
Ihre Tätigkeit bei xxx erhalten.
Ein qualifiziertes Zeugnis kann aus folgenden Gründen von uns nicht
ausgestellt werden.
Sie traten am 01.01.2005 bei xxx ein.
Dann hatten Sie Urlaub wie folgt:

07.04.2005
23.05. - 03.06.2005
27.06. - 06.07.2005

ab dem 07.07.2005 wurden Sie bis zum 31.07.2005 freigestellt und in der
Zeit vom
06.06. - 24.06.2005 waren Sie arbeitsunfähig erkrankt.

Es bleiben ca. vier ein halb Monate in denen Sie gearbeitet haben.


Bleibt mir gross was übrig als die Antwort zu akzeptieren? oder soll ich das Geld in die Hand nehmen und einen Anwalt geauftragen?

Liebe Grüße

Jenns

Klaus Schiller

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Qualifiziertes Zeugniss bei Künd. innerhalb der Probezeit?
« Antwort #3 am: November 22, 2005, 22:25:37 Nachmittag »
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 02. Januar 2003 (Az: 10 Sa 405/02) entschieden, dass nur unter besonderen Voraussetzungen später noch ein qualifiziertes Zeugnis verlangt werden kann, wenn der Arbeitgeber bereits das zuvor gewünschte einfache Zeugnis erteilt hat.

Nun wäre die Frage, ob Sie das einfache Zeugnis selbst erbeten haben.  Da dies aber eine rein rechtliche Frage ist und nur ein Anwalt zu einer Rechtsberatung befugt ist, die zudem nicht kostenlos erfolgen darf, möchte ich Ihnen empfehlen, den Sachverhalt mit Rechtsanwalt Lauchstedt (http://www.anwalt.de/rechtsberatung/rechtsanwalt.php?seid=52&pid=10100) oder einem Anwalt Ihres Vertrauens durchzusprechen.


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