Autor Thema: Rechtsgrundlagen Zwischenzeugnis  (Gelesen 3301 mal)

Miriam

  • Gast
Rechtsgrundlagen Zwischenzeugnis
« am: Januar 22, 2007, 17:56:41 Nachmittag »
Hallo!
Laut einem Urteil vom BAG vom 01.10.1998-6 AZR 176/97 hat man eine Anspruch auf ein Zwischenzeugnis gemäß § 61 BAT, wenn ein triftiger Grund vorliegt.
Worauf kann man sich aber nun berufen, wenn man den BAT oder einen anderen tarifrechtlichen Vertrag nicht als Anspruchsgrundlage hat?

Schon im Voraus danke für die Antworten.

Mike

  • Gast
Rechtsgrundlagen Zwischenzeugnis
« Antwort #1 am: Januar 22, 2007, 21:40:45 Nachmittag »
Für solche Fragen kann ich den Schleßmann (Das Arbeitszeugnis, Verlag Recht und Wirtschaft) sehr empfehlen, siehe auch http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnisliteratur.php

Das heißt es zum Thema Zwischenzeugnisanspruch:
(..) der Gesetzgeber kennt diese Zeugnisart während des Beschäftigungsverhältnisses nicht, einige Tarifverträge enthalten sie, wobei die Formulierung in § 61 Abs.2 BAT (aus "triftigen Gründen") übernommen wird sogar in Fällen, in denen ohne tarif- und einzelvertragliche Regelung ein Zwischenzeugnis verlangt wird. Die Literatur anerkennt allgemein diesen Zeugnisanspruch aus triftigen, berechtigten Gründen aufgrund der Fürsorgepflicht bzw. als arbeitsvertragliche Nebenpflicht.

Ich hoffe, das beantwortet deine Frage.


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
xx
zwischenzeugnis

Begonnen von paolo

2 Antworten
3103 Aufrufe
Letzter Beitrag April 16, 2009, 21:27:00 Nachmittag
von stef
xx
Wie ist mein Zwischenzeugnis?

Begonnen von Sandra

1 Antworten
1581 Aufrufe
Letzter Beitrag Februar 24, 2017, 22:03:24 Nachmittag
von Matze78
xx
Zwischenzeugnis. wg Betriebsübergang

Begonnen von Lola

2 Antworten
9106 Aufrufe
Letzter Beitrag November 29, 2005, 19:29:49 Nachmittag
von Lola
xx
Bewertung Zwischenzeugnis, Vielen Dank!

Begonnen von Chris

3 Antworten
2659 Aufrufe
Letzter Beitrag Juli 07, 2009, 17:23:52 Nachmittag
von Demel