Der Leistungsteil eines vollständigen Zeugnisses formuliert nacheinander Angaben zur Bereitschaft (Abschnitt 1), zur Befähigung (Abschnitt 2) und zum Fachwissen (Abschnitt 3), deren praktische Umsetzung dann in Abschnitt 4 (Arbeitsweise) und Abschnitt 5 (Erfolg) erörtert wird. Der Leistungsteil endet mit der Leistungszusammenfassung (mit dem Grad der Zufriedenheit), anschließend erfolgt die Bewertung des Verhaltens.
Der Leistungsteil des vorliegenden Zeugnisses besteht nur aus der Leistungszusammenfassung, es ist also nicht ersichtlich, wie die bescheinigte Note "gut" zustande kommt. Fehlende Angaben zur Leistung werden in der Regel als "beredtes Schweigen" gedeutet, d.h. die Leistungen wurden demnach nicht erbracht.
Ob sie Gäste voran- oder hintenangestellt werden, ist für die Wertung unerheblich. In der Auflistung werden aber die Kollegen nicht erwähnt werden, denen gegenüber das Verhalten also scheinbar "nicht einwandfrei"war.
Formulierungen wie „Wir haben ihn/sie als ... kennengelernt“ (statt "Er/Sie war...) könnten als Distanzierung missverstanden werden. Vergleiche auch folgendes Urteil: "Wenn auch die von der Arbeitgeberin gewählte Formulierung "wir haben Frau X. als eine freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin kennengelernt" sich nicht abwertend anhört, wird der Arbeitnehmerin damit jedoch gerade nicht bescheinigt, dass sei eine tatsächlich "freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin" gewesen ist, denn der Gebrauch des Wortes "kennengelernt" drückt stets das Nichtvorhandensein der im Kontext aufgeführten Fähigkeit oder Eigenschaft aus, wie von Seiten der Germanisten in einer ganzen Reihe von Schriften mit Untersuchungen zur Zeugnissprache eindrucksvoll belegt worden ist. - LAG Hamm 27.4.2000 - 4 Sa 1018/99"
Bei der Erwähnung bzw. besonderen Betonung von Ehrlichkeit und Pünktlichkeit kann der Eindruck entstehen, dass außer diesen Selbstverständlichkeiten keine weiteren positiven Aussagen getroffen werden können (z.B. „teamorientiert, freundlich, loyal“). Pünktlichkeit kann als mangelnde Flexibilität gedeutet werden („geht pünktlich zum Feierabend"). Besser wäre ein Hinweis auf eine „pünktliche (=termingerechte) Arbeitsweise“. Wenn Attribute wie „ehrlich" genannt werden, sollte auf ein Temporaladverb („stets ehrlich") nicht verzichtet werden. Andernfalls könnte der Eindruck entstehen, die Beurteilte war „nicht immer" ehrlich.
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
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http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php