Autor Thema: Schlechtes Zeugnis relativ ansprechend verpackt?  (Gelesen 2792 mal)

Pepi

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Schlechtes Zeugnis relativ ansprechend verpackt?
« am: Juli 26, 2005, 13:50:49 Nachmittag »
Liebe Experten,

ich hoffe, Ihr habt auch eine Deutung für meinen Fall.
Ich beendete das Arbeitsverhältnis mit einem Aufhebungsvertrag.
Das Zeugnis sehe ich eher als schlecht an, da ich im Unternehmen wechselte, die Tätigkeiten der neuen Stelle jedoch nirgends erwähnt werden (beredetes Schweigen?):

Herr XX hat am xx.xx.xxxx seine Tätigkeit als Organisationssachbearbeiter begonnen. Ab Oktober 2004 übertrugen wir ihm die Stelle eines Referenten Gesamtbanksteuerung in der Abteilung Controlling.

Seine Aufgabenschwerpunkte als Organisationssachbearbeiter waren:
Administration, Koordination und Erstellung von Vordrucken
Mitarbeit in Organisationsvorhaben.

Herr XX besitzt ein solides Fachwissen, das er umsichtig in der Praxis anwendete.

Er nutzte die gebotenen Möglichkeiten zur beruflichen Weiterbildung intensiv und mit Erfolg.

Aufgrund seiner Fähigkeit, Situationen schnell zu erfassen und treffend zu analysieren hat er immer wieder gute Lösungen in die Praxis umsetzen können. Dank seiner Urteils- und Denkfähigkeit konnte er viele Problemlagen meistern. Herr XX ist ein engagierter Mitarbeiter, der seine Aufgaben mit vollem Einsatz erfolgreich durchführte. Auch starkem Arbeitsanfall war er gewachsen. Jederzeit arbeitete Herr XX umsichtig, gewissenhaft und genau. Er war stets verlässlich. Herr XX zeigte eine durchschnittliche Arbeitsqualität. Wir waren mit seinen Leistungen voll zufrieden. Das Verhalten von Herrn XX war vorbildlich. Bei Vorgesetzten und Kollegen war er sehr geschätzt.

Herr XX verlässt unser Unternehmen mit dem heutigen Tage auf eigenen Wunsch.

Für seine Dienste danken wir Herrn XX, für seine berufliche wie persönliche Zukunft wünschen wir ihm alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Klaus Schiller

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Schlechtes Zeugnis relativ ansprechend verpackt?
« Antwort #1 am: Juli 26, 2005, 21:33:46 Nachmittag »
Das Zeugnis nimmt zu allen relevanten Aspekten in knapper Form Stellung, der Erfolg und die Leistung insgesamt (=Gesamtnote) werden allerdings nur mit der Note 3 bewertet. Das Zeugnis könnte deutlich vorteilhafter und - insbesondere auch in der Aufgabenbeschreibung - umfassender formuliert sein.

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie konkrete Dienstleistungsangebote hier: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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