Autor Thema: Schlußfomulierung  (Gelesen 2290 mal)

gast

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Schlußfomulierung
« am: Juli 10, 2005, 11:47:45 Vormittag »
Schlußformulierung
....haben..als freundliche Mitarbeterin kennengelernt, die ihre übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigte.
Gerne bestätigen wir, ....pünktlich, ehrlich und fleißig war.
wünschen für Ihren weiteren Lebensweg privat und beruflich alles Gute und viel Erfolg.

wie ist die wirkliche Bewertung [/quote]

gast

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Re: Schlußfomulierung
« Antwort #1 am: Juli 10, 2005, 22:58:41 Nachmittag »
zu unserer vollen Zufriedenheit erledigte. Note 3

Gerne bestätigen wir, ....pünktlich, ehrlich und fleißig war. ist glaube ich veraltet, schreibt man so nicht mehr.

wünschen für Ihren weiteren Lebensweg privat und beruflich alles Gute und viel Erfolg. ich würde denken da fehlt das weiterhin vor dem Erfolg

Klaus Schiller

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Schlußfomulierung
« Antwort #2 am: Juli 11, 2005, 19:56:08 Nachmittag »
Die Aussage "haben sie als ... kennen gelernt" wird oft als Distanzierung gedeutet, vgl. auch folgendes Urteil:
Wenn auch die von der Arbeitgeberin gewählte Formulierung "wir haben Frau X. als eine freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin kennengelernt" sich nicht abwertend anhört, wird der Arbeitnehmerin damit jedoch gerade nicht bescheinigt, dass sei eine tatsächlich "freundliche und zuverlässige Mitarbeiterin" gewesen ist, denn der Gebrauch des Wortes "kennengelernt" drückt stets das Nichtvorhandensein der im Kontext aufgeführten Fähigkeit oder Eigenschaft aus, wie von Seiten der Germanisten in einer ganzen Reihe von Schriften mit Untersuchungen zur Zeugnissprache eindrucksvoll belegt worden ist.
- LAG Hamm 27.4.2000 - 4 Sa 1018/99


Bei der Erwähnung bzw. besonderen Betonung von Ehrlichkeit und Pünktlichkeit kann der Eindruck entstehen, dass außer diesen Selbstverständlichkeiten keine weiteren positiven Aussagen getroffen werden können (z.B. „teamorientiert, freundlich, loyal“). Pünktlichkeit kann als mangelnde Flexibilität gedeutet werden („geht pünktlich zum Feierabend"). Besser wäre ein Hinweis auf eine „pünktliche (=termingerechte) Arbeitsweise“.  Wenn Attribute wie „ehrlich" trotz ihrer Selbstverständlichkeit genannt werden, sollte auf ein Temporaladverb („stets ehrlich") nicht verzichtet werden. Andernfalls könnte der Eindruck entstehen, der Beurteilte war „nicht immer" ehrlich. Üblich ist die Bescheinigung von Ehrlichkeit eigentlich nur bei Kassierertätigkeiten.

Die Aussage "die ihre übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit erledigte" verweist auf die Gesamtnote 3. Wichtig ist aber auch, wie die übrigen Leistungsabschnitte (Bereitschaft, Fähigkeiten, Erfolg usw.) im Zeugnis bewertet werden.  Letztlich entscheidet also immer der Gesamteindruck. Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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