Autor Thema: Schlussformulierung und Kündigungsdatum  (Gelesen 4565 mal)

anonymerGast

  • Gast
Schlussformulierung und Kündigungsdatum
« am: April 30, 2007, 13:54:55 Nachmittag »
Hallo,

ich habe folgende Fragen:

eine sehr gute Schlussformulierung würde doch folgenden Text haben:

Für seine berufliche und private Zukunft wünschen wir ihm weiterhin
viel Erfolg und alles Gute.

Bei mir steht aber nur:  Wir wünschen Ihm für seine berufliche
Zukunft alles Gute. = Note 4?

Bedeutet dies, das ich persönlich nicht sehr beliebt war und
eigentlich gar keinen Erfolg hatte?

Wie wichtig sind überhaupt die privaten Zukunftswünsche?
Ist das weg lassen auch ein Hinweis für einen neuen Arbeitgeber?

Im Zeugnis steht als Kündigungsdatum 18.02., aber
da ist der Monat noch nicht zu Ende. Was hat das zu bedeuten?
Ein Hinweis für einen neuen Arbeitgeber, das dort etwas vorgefallen war?

Würde mich über Eure Meinungen sehr freuen!

Katrin62

  • Gast
Schlussformulierung und Kündigungsdatum
« Antwort #1 am: Mai 01, 2007, 12:43:50 Nachmittag »
Ìm Prinzip ist deine Deutung richtig, die privaten Zukunftswünsche sollten in einem guten Zeugnis nicht fehlen, ebenso wenig wie ein Dank und ein Bedauern. Ein besserer Schlussteil nützt dir aber nichts, wenn das Zeugnis im Leistungsteil auch nur der Note 4 entspricht.

Zitat
Im Zeugnis steht als Kündigungsdatum 18.02., aber
da ist der Monat noch nicht zu Ende. Was hat das zu bedeuten?

Warum das Arbeitsverhältnis mitten im Monat beendet wurde müsstest du selbst am besten wissen. Meist liegt dann eine fristlose Kündigung vor. Andernfalls sollte glaubhaft begründet werden, warum das Arbeitsverhältnis mitten im Monat geendet hat (z.B. Vertragsende).

Aber ich vermute, dass diese diese Punkte nicht die einzigen Auffälligkeiten sind. Hast du das Zeugnis schon mit der Checkliste geprüft? Siehe http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php
 
Ein Vorteil ist: wenn dir der Arbeitgeber im Zeugnis unterdurchschnittliche Leistungen vorwirft. muss er im Streitfall selbst nachweisen, dass die Note 4 oder 5 stimmt. Anders ist es, wenn er z.B. die Note 3 (=Durchschnitt)vergeben hätte und du selbst die Note 1 oder 2 verlangst. Dann wärst du beweispflichtig. Genauer steht das hier: http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Wenn du dich also ungerecht bewertet fühlst und reklamieren willst, sind folgende Schritte wichtig:
1) Zeitnah reagieren: Nach gut 10 Monaten ist der Anspruch auf eine Berichtigung des Zeugnisses meist schon verwirkt. Man kann also nicht zwei Jahre nach seinem Ausscheiden aus einem Unternehmen plötzlich Änderungen im Zeugnis verlangen.  
2) Gründliche Vorbereitung: Du solltest die Wertungen des Zeugnisses, seine Mängel und  eventuelle Unvollständigkeiten ganz genau kennen. Dabei hilft dir ein Zeugnisgutachten (hier bei arbeitszeugnis.de nennt sich das z.B. „Zeugnistest“ und kostet 19 Euro). Vielleicht enthält das Zeugnis auch formale Mängel, wie z.B. groß geschriebene Personalpronomen (bei dir: „Wir wünschen Ihm…“). Das allein wäre schon ein berechtigter Anlass für eine Korrektur.
3) Exakte Vorgaben: Du musst genau wissen, wie das Zeugnis deiner Ansicht nach formuliert sein sollte. Es bringt also nichts wenn du dem Arbeitgeber nur mitteilst, dass du es „anders“ oder „besser“ haben willst.
Du musst so konkret wir möglich werden und am besten gleich eine unterschriftsreife eigene Zeugnisfassung einreichen. Die neue, bessere Zeugnisfassung kannst du je nach Aufwand und Erfahrung entweder selbst erstellen oder bei Zeugnisdienstleistern in Auftrag geben (kostet bei arbeitszeugnis.de z.B. 79 Euro).
4) Der Kontakt zum Arbeitgeber: Es ist sinnvoll, zunächst nur höflich um eine Korrektur zu bitten. Wenn der Arbeitgeber sich quer stellt, kann dann ein Anwalt ein entsprechend schärfer formuliertes Schreiben versenden. Das heißt nicht, dass du gegen den Arbeitgeber klagst, du drohst nur damit. Die Kosten für so ein Schreiben halten sich also in Grenzen, ein Muster findest du auch unter dem schon genannten Link http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php.

Ich hoffe, das hilft dir weiter!
LG
Katrin

anonymerGast

  • Gast
alles schlecht
« Antwort #2 am: Mai 02, 2007, 13:39:52 Nachmittag »
Nun, danke für die Antwort, aber auch über weitere Meinungen
würde ich mich freuen.

Leider hatte ich sonst nie Zeit mich darum zu kümmern was
in meinen Zeugnissen steht. Heute weiß ich, das ich
überall schlecht bewertet wurde, obwohl ich gar nicht weiß
warum.

Vorher hatte ich sogar sicheres und selbstbewußtes Auftreten
extra gelernt und angewendet. Dann kam der Versuch eines
beruflichen Neubginns mit einer Fortbildung, aber auch hier
nur schlechte Beurteilungen.

Bis 2005 hatte ich noch geglaubt, meine Zeugnisse wären gut.
Durch dieses Forums weiß ich, das dieses nicht so ist.
Deshalb auch die vielen Absagen über 50. Das hatte mir einfach
keine Ruhe gelassen. Ich mußte raus finden warum.

Eigentlich schade, man kann sich noch so sehr bemühen und
anstrengen. Es wird einem später nicht gedankt und nicht
anerkannt. Nun haben eben andere meine Zukunft kaputt gemacht.


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