Ìm Prinzip ist deine Deutung richtig, die privaten Zukunftswünsche sollten in einem guten Zeugnis nicht fehlen, ebenso wenig wie ein Dank und ein Bedauern. Ein besserer Schlussteil nützt dir aber nichts, wenn das Zeugnis im Leistungsteil auch nur der Note 4 entspricht.
Im Zeugnis steht als Kündigungsdatum 18.02., aber
da ist der Monat noch nicht zu Ende. Was hat das zu bedeuten?
Warum das Arbeitsverhältnis mitten im Monat beendet wurde müsstest du selbst am besten wissen. Meist liegt dann eine fristlose Kündigung vor. Andernfalls sollte glaubhaft begründet werden, warum das Arbeitsverhältnis mitten im Monat geendet hat (z.B. Vertragsende).
Aber ich vermute, dass diese diese Punkte nicht die einzigen Auffälligkeiten sind. Hast du das Zeugnis schon mit der Checkliste geprüft? Siehe
http://www.arbeitszeugnis.de/zeugnistest.php Ein Vorteil ist: wenn dir der Arbeitgeber im Zeugnis unterdurchschnittliche Leistungen vorwirft. muss er im Streitfall selbst nachweisen, dass die Note 4 oder 5 stimmt. Anders ist es, wenn er z.B. die Note 3 (=Durchschnitt)vergeben hätte und du selbst die Note 1 oder 2 verlangst. Dann wärst du beweispflichtig. Genauer steht das hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php Wenn du dich also ungerecht bewertet fühlst und reklamieren willst, sind folgende Schritte wichtig:
1) Zeitnah reagieren: Nach gut 10 Monaten ist der Anspruch auf eine Berichtigung des Zeugnisses meist schon verwirkt. Man kann also nicht zwei Jahre nach seinem Ausscheiden aus einem Unternehmen plötzlich Änderungen im Zeugnis verlangen.
2) Gründliche Vorbereitung: Du solltest die Wertungen des Zeugnisses, seine Mängel und eventuelle Unvollständigkeiten ganz genau kennen. Dabei hilft dir ein Zeugnisgutachten (hier bei arbeitszeugnis.de nennt sich das z.B. „Zeugnistest“ und kostet 19 Euro). Vielleicht enthält das Zeugnis auch formale Mängel, wie z.B. groß geschriebene Personalpronomen (bei dir: „Wir wünschen Ihm…“). Das allein wäre schon ein berechtigter Anlass für eine Korrektur.
3) Exakte Vorgaben: Du musst genau wissen, wie das Zeugnis deiner Ansicht nach formuliert sein sollte. Es bringt also nichts wenn du dem Arbeitgeber nur mitteilst, dass du es „anders“ oder „besser“ haben willst.
Du musst so konkret wir möglich werden und am besten gleich eine unterschriftsreife eigene Zeugnisfassung einreichen. Die neue, bessere Zeugnisfassung kannst du je nach Aufwand und Erfahrung entweder selbst erstellen oder bei Zeugnisdienstleistern in Auftrag geben (kostet bei arbeitszeugnis.de z.B. 79 Euro).
4) Der Kontakt zum Arbeitgeber: Es ist sinnvoll, zunächst nur höflich um eine Korrektur zu bitten. Wenn der Arbeitgeber sich quer stellt, kann dann ein Anwalt ein entsprechend schärfer formuliertes Schreiben versenden. Das heißt nicht, dass du gegen den Arbeitgeber klagst, du drohst nur damit. Die Kosten für so ein Schreiben halten sich also in Grenzen, ein Muster findest du auch unter dem schon genannten Link
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php.
Ich hoffe, das hilft dir weiter!
LG
Katrin