Autor Thema: schriftliches Zeugnis Pflicht  (Gelesen 2734 mal)

gast

  • Gast
schriftliches Zeugnis Pflicht
« am: August 18, 2005, 19:12:55 Nachmittag »
Mein Arbeitgeber hat mir nur einen Vordruck zum ankreuzen ausgestellt. Muss ich mich mit diesem Zeugnis zufrieden geben?
Ich hätte gern ein schriftlich verfasstes Arbeirszeugins. Ist dafür ein extra Antrag notwenig?

Severine

Klaus Schiller

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schriftliches Zeugnis Pflicht
« Antwort #1 am: August 20, 2005, 01:22:50 Vormittag »
Jedem Angestellten steht generell ein ausformuliertes Zeugnis zu,  vorausgesetzt es handelt sich nicht um einen Zwischenbericht als Ersatz für ein Zwischenzeugnis.

Wenn Sie eine rechtsverbindliche Auskunft für Ihren Fall wünschen, empfehle ich Ihnen die "Hotline Arbeitsrecht" (0190-846 353 596; 1,86 €/Minute) der Kanzlei Wengersky (siehe auch http://www.wengersky.de/serviceline.shtml). Eine Rechtsberratung darf nur durch einen Anwalt erfolgen, wir führen lediglich eine Sprachberatung durch.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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