Hallo allerseits, ich hoffe Sie können weiter helfen:
War Abtl. mit Prokura (GF+3 Prokuristen) in einer GmbH mit ca. 30 MA + etliche Freiberufler. Nach 15 Monaten erhielt ich ein sehr gutes Zwischenzeugnis. Es war klar, dass ich auch auf Wunsch der GF die Firma bald verlassen würde. Entwurf Abschlusszeugnis habe ich ohne inhaltliche Änderungen eingereicht, erhielt es nach 8 Monaten. Es wurde ohne Absprache "heimlich" ein Wort herausgenommen.
Zwischenzeugnis:
"Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleg(inn)en und Mitarbeitenden war jederzeit einwandfrei. Ihren Mitarbeitenden ging Frau xxx immer mit gutem Beispiel voran, informierte sie umfassend, förderte deren Weiterbildung und delegierte Aufgaben und Verantwortung sinnvoll. Trotz der hohen zeitlichen Beanspruchung war sie für ihre Mitarbeitenden jederzeit ansprechbar. Sie verstand es vorzüglich, tüchtige Mitarbeitende zu finden, im Unternehmen bestmöglich einzusetzen und zu einem leistungsorientierten Team zu entwickeln. Es ist ihr gelungen die Arbeitsergebnisse der gesamten Abteilung innerhalb weniger Monate deutlich zu steigern. Wegen ihrer freundlichen, hilfsbereiten und verlässlichen Art wurde Frau xxx auch von Kund(inne)n, Gremiumsmitgliedern sowie Geschäftspartner(inne)n hoch geschätzt."
Im Abschlusszeugnis : "Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kolleg(inn)en war jederzeit einwandfrei. ...
Bis auf eine Begebenheit, wo ich mit zu einer Äußerung gegenüber meiner Stellv. bei meinem Ausstand im Beisein von Mitarbeitern hinreissen ließ (ich fragte sie zuerst irritiert, ob sie sie im Büro geirrt hätte und bat sie mein Büro zu verlassen, als sie die Traute hatte, tatsächlich vorbeizukommen um mir für die Zukunft alles Gute zu wünschen), gab es nichts, was man mir hätte anlasten können auch meine Übergabe des Arbeitsplatzes war fair+umfassend.
Wie schätzt Ihr/schätzen Sie die Auslassung ein ? Für jeden konstruktiven Beitrag bedanke ich mich im Voraus.