Autor Thema: Streichung eines Wortes aus dem Zwischenzeugnis im Abschlusszeugnis  (Gelesen 3243 mal)

Nici

  • Gast
Streichung eines Wortes aus dem Zwischenzeugnis im Abschlusszeugnis
« am: November 25, 2012, 22:45:09 Nachmittag »
Hallo allerseits, ich hoffe Sie können weiter helfen:
War Abtl. mit Prokura (GF+3 Prokuristen) in einer GmbH mit ca. 30 MA + etliche Freiberufler. Nach 15 Monaten erhielt ich ein sehr gutes Zwischenzeugnis. Es war klar, dass ich auch auf Wunsch der GF die Firma bald verlassen würde. Entwurf Abschlusszeugnis habe ich ohne inhaltliche Änderungen eingereicht, erhielt es nach 8 Monaten.  Es wurde ohne Absprache "heimlich" ein Wort herausgenommen.
Zwischenzeugnis:
"Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kolleg(inn)en und Mitarbeitenden war jederzeit einwandfrei. Ihren Mitarbeitenden ging Frau xxx immer mit gutem Beispiel voran, informierte sie umfassend, förderte deren Weiterbildung und delegierte Aufgaben und Verantwortung sinnvoll. Trotz der hohen zeitlichen Beanspruchung war sie für ihre Mitarbeitenden jederzeit ansprechbar. Sie verstand es vorzüglich, tüchtige Mitarbeitende zu finden, im Unternehmen bestmöglich einzusetzen und zu einem leistungsorientierten Team zu entwickeln. Es ist ihr gelungen die Arbeitsergebnisse der gesamten Abteilung innerhalb weniger Monate deutlich zu steigern. Wegen ihrer freundlichen, hilfsbereiten und verlässlichen Art wurde Frau xxx auch von Kund(inne)n, Gremiumsmitgliedern sowie Geschäftspartner(inne)n hoch geschätzt."


Im Abschlusszeugnis : "Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kolleg(inn)en war jederzeit einwandfrei. ...

Bis auf eine Begebenheit, wo ich mit zu einer Äußerung gegenüber meiner Stellv. bei meinem Ausstand im Beisein von Mitarbeitern hinreissen ließ (ich fragte sie zuerst irritiert, ob sie sie im Büro geirrt hätte und bat sie mein Büro zu verlassen, als sie die Traute hatte, tatsächlich vorbeizukommen um mir für die Zukunft alles Gute zu wünschen), gab es nichts, was man mir hätte anlasten können auch meine Übergabe des Arbeitsplatzes war fair+umfassend.

Wie schätzt Ihr/schätzen Sie die Auslassung ein ? Für jeden konstruktiven Beitrag bedanke ich mich im Voraus.

Maggy

  • Gast
Re: Streichung eines Wortes aus dem Zwischenzeugnis im Abschlusszeugnis
« Antwort #1 am: November 26, 2012, 16:37:13 Nachmittag »
Generell muss man differenzieren zwischen Verhalten und Führungsleistung. Wenn die Führungsleistung bewertet wird, ist es im Verhaltensteil nicht zwingend erforderlich, die "Mitarbeiter" (das Partizip "Mitarbeitende" ist hier ungeeignet, da es keine Unterstellten bezeichnet) zu nennen. Komisch ist aber, dass die Bewertung der Führungsleistung mitten im Verhaltensabschnitt erfolgt, da gehört sie nicht hin, die Führungsleistung muss im Verhaltensteil benannt sein.

Nici

  • Gast
Re: Streichung eines Wortes aus dem Zwischenzeugnis im Abschlusszeugnis
« Antwort #2 am: November 26, 2012, 18:59:37 Nachmittag »
Danke für den Beitrag.
Es ging mir nur darum, ob die Auslassung des Wortes gegenüber dem Zwischenzeugnis eine Verschlechterung darstellt.
Aus meiner Zeit in einer Personalabteilung habe ich mal mitgenommen, dass die Vorgesetzte, Kollegen und Mitarbeiter (jedenfalls wenn man welche hatte) zwingend alle und in der absteigenden Reihenfolge zu nennen sind, jede Auslassung oder Umstellung hätte einen negativen Rückschluss bedeutet. Das ist aber sicher schon etwas her und die Spache entwickelt sich weiter, auch die Bewerbungsmappen und -erwartungen haben sich ja deutlich gewandelt.
Der Begriff der Mitarbeitenden ist branchenspezifisch für mich kein Grund zur Beanstandung, da sich ansonsten im Zeugnis sprachlich tot "gegendert" wird. 
Auch sonst habe ich, nachdem ich das Abschlusszeugnis (gleichlautend zum Zwischenzeugnis schon fertig formuliert als Word-Datei hin gemailt) trotzdem erst nach 8 Monaten und drei Erinnerungen (zuletzt mit deutlichem Hinweis auf die Rechtslage und dass ich darauf bestehen werde) bekomme, wirklich keine Ambition das Große Ganze nochmal aufzurollen. Ich bin heilfroh dort nicht mehr zu arbeiten und habe keinen Grund zu der Annahme, dort auf irgendein freiwilliges Entgegenkommen für größere Änderungen zu treffen. Außer der Änderung diesen einen Wortes (worauf ich dann m. E. wegen des ansonsten identischen Zwischenzeugnisses einen realistisch durchsetzbaren Anspruch habe) werde ich daher definitiv nix mehr angehen.
Da halte ich es mit einem früheren weisen Chef (aus dem Personalwesen), bei Zeugnisauseinandersetzungen sind für Arbeitnehmer nur Phyrrussiege drin. Es sei denn man ist Rentner, braucht das Zeugnis in absehbarer Zeit sowieso nicht und hat Zeit, Lust und Geld um Jahre zu prozessieren und/oder dem Ex-AG nachzusetzen.  
Vielen Dank für weitere Beiträge, die sich auf die Wirkung/Bedeutung der Auslassung - ob verzichtbar/negativ oder nicht - beziehen

Stoffel78

  • Gast
Re: Streichung eines Wortes aus dem Zwischenzeugnis im Abschlusszeugnis
« Antwort #3 am: November 27, 2012, 11:44:08 Vormittag »
Zitat
Vielen Dank für weitere Beiträge, die sich auf die Wirkung/Bedeutung der Auslassung - ob verzichtbar/negativ oder nicht - beziehen
Die Frage wurde doch eigentlich schon beantwortet:

Wenn die Führungsleistung bewertet wird, ist es im Verhaltensteil nicht zwingend erforderlich, die "Mitarbeiter" zu nennen.
Die Auslassung ist in diesem Fall also keine Abwertung, es ist nicht erforderlich, die Mitarbeiter zwingend auch nochmal in der Auflistung "Vorgesetzte, Kollegen, Mitarbeiter" zu nennen.   


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