Autor Thema: Überschrift, Schlusssatz, Reihenfolge  (Gelesen 3804 mal)

gundula

  • Gast
Überschrift, Schlusssatz, Reihenfolge
« am: Juni 01, 2008, 20:05:36 Nachmittag »
Hallo,

ist es egal, ob über einem Praktikumszeugnis eben dieses Wort, oder aber wie bei mir "Praktikantenzeugnis" steht?

Und hat es eine Bedeutung, wenn im Schlusssatz nur der weitere Berufsweg, nicht aber der zukünftige private Lebensweg erwähnt wird?

Was die Reihenfolge betrifft, wüsste ich gerne, ob
"Im Umgang mit den Standard Microsoft Programmen...war Frau... sehr gut vertraut. Auf unser ERP-System (abas), stellte sich Frau.. schnell ein, durchschaute Zusammenhänge und konnte so, die an Sie gestellten Aufgaben schon nach kurzer Zeit selbständig ausführen" als Leistungsbeurteilung zu sehen und somit vor der Auflistung der Tätigkeiten falsch platziert ist.

Ach ja, und noch eine Frage: Das Firmenpapier hat links die Striche, die zum Falten als Hilfslinie gedacht sind. Darf das sein?

Ich mache eine überbetriebliche Ausbildung zur Bürokauffrau und war fünf Monate in einem Unternehmen als Praktikantin, weil in Deutschland ja das duale Ausbildungssystem vorgeschrieben ist.

Viele Grüße und ganz herzlichen Dank
gundula

Maggy

  • Gast
Re: Überschrift, Schlusssatz, Reihenfolge
« Antwort #1 am: Juni 02, 2008, 18:43:52 Nachmittag »
ist es egal, ob über einem Praktikumszeugnis eben dieses Wort, oder aber wie bei mir "Praktikantenzeugnis" steht?
Ja

Und hat es eine Bedeutung, wenn im Schlusssatz nur der weitere Berufsweg, nicht aber der zukünftige private Lebensweg erwähnt wird?
Hängt davon ab, wie es formuliert ist. Wenn es heißt "für den weiteren Berufsweg alles Gute"  (statt "Berufs- und Lebensweg") kann das durchaus heißen, dass der Aussteller damit sagt: "Auf der persönlichen Ebene hat die Zusammenarbeit nicht gut funktioniert, daher belassen ich es bei einem förmlichen Abschiedsgruß..."

Was die Reihenfolge betrifft, wüsste ich gerne, ob "Im Umgang mit den Standard Microsoft Programmen...war Frau... sehr gut vertraut. Auf unser ERP-System (abas), stellte sich Frau.. schnell ein, durchschaute Zusammenhänge und konnte so, die an Sie (Personalpronomen werden klein geschrieben, es ist keine Anrede!) gestellten Aufgaben schon nach kurzer Zeit selbständig ausführen" als Leistungsbeurteilung zu sehen und somit vor der Auflistung der Tätigkeiten falsch platziert ist.
Ja, das ist eine Leistungsbewertung und sollte erst nach den Aufgaben genannt sein. Mehr zur Struktur von Praktikumszeugnissen findest du hier: 
http://www.praktikumszeugnis.de/checkliste.pdf

Ach ja, und noch eine Frage: Das Firmenpapier hat links die Striche, die zum Falten als Hilfslinie gedacht sind. Darf das sein?
Das ist ok


gundula

  • Gast
Re: Überschrift, Schlusssatz, Reihenfolge
« Antwort #2 am: Juni 05, 2008, 09:33:19 Vormittag »
Hallo,

vielen Dank für die Antworten!
Die Tatsache, dass die Wünsche bezüglich der privaten Zukunft fehlen, kann ich ja nicht beanstanden, oder?
Ich hatte irgendwo gelesen, dass man rechtlich gesehen gar keinen Anspruch auf diesen Satz im allgemeinen hat.

Lieben Gruß

gundula

Sprossel78

  • Gast
Re: Überschrift, Schlusssatz, Reihenfolge
« Antwort #3 am: Juni 05, 2008, 17:02:32 Nachmittag »
Das Arbeitsgericht Berlin hat sich mit einer Entscheidung in Widerspruch zu dem Urteil des BAG vom 20.2.2001 (Az.: 9 AZR 44/00) gesetzt. Auch wenn du nicht in Berlin oder NRW wohnst, kannst du den Arbeitgeber ja auf die Tendenz hinweisen. Hier die drei Urteile aus der gleichnamigen Rubrik:

Der Arbeitgeber ist gesetzlich nicht verpflichtet, das Arbeitszeugnis mit Formulierungen abzuschließen, in denen er dem Arbeitnehmer für die gute Zusammenarbeit dankt und ihm für die Zukunft alles Gute wünscht. - BAG 20.2.2001 - 9 AZR 44/00

Arbeitnehmer haben regelmäßig einen Anspruch auf Aufnahme einer so genannten Dankes- und Zukunftsformel in das qualifizierte Zeugnis nach § 630 S.2 BGB. Das Fehlen einer derartigen Formel kann einen ansonsten positiven Gesamteindruck entwerten und damit das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers gefährden. Etwas anderes kann nur ausnahmsweise gelten, wenn triftige Gründe gegen die Aufnahme der Dankes- und Zukunftsformel in das Zeugnis sprechen. Dies muss der Arbeitgeber darlegen und beweisen. - ArbG Berlin 7.3.2003, 88 Ca 604/03 (

Wird eine Schlussformel (Dankes-Bedauern-Formel, Zukunftswünsche) verwendet, muss sie mit der Leistungs- und Führungsbewertung des Arbeitnehmers übereinstimmen, denn (zuvor) unterlassene negative Werturteile dürfen nicht versteckt mit einer knappen, lieblosen Schlussformel nachgeholt werden. - LAG Hamm 12.7.1994 - 4 Sa 564/94



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