Hallo,
nachdem ich mit meinem schlechten Zeugnis zu einem Anwalt ging und dieser auch ein paar Sachen in einer Vorlage umformuliert hat, welche ich auch noch unterschrieben habe, bin ich jedoch nicht ganz einverstanden mit einigen schwammigen Formulierungen. Beispielsweise hat er "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" in Fettschrift und unterstrichen hervorgehoben. Ist das nicht ein bischen albern? bzw. eher negativ?
Der Rechtsanwalt meinte, ich komme ja nur mit Prozesskostenhilfe und war doch mit seinem Entwurf einverstanden. Wenn mir das nun nicht passt, legt er das Mandat nieder und ich müsse seine Gebühren bezahlen, da der Antrag auf PKH vom Gericht auch noch nicht ganz abgesegnet ist.
Stimmt das wirklich, dass ich ihn dann nach seinem normalen Satz selbst bezahlen muss? Kann ich in dieser Situation auch selbst einen Entwurf verfassen und an die Firma schicken, ohne dass ich befürchten muss das ganze Geld zu zahlen? Bin jetzt irgendwie voll eingeschüchtert und möchte natürlich nichts Falsches machen.
Was meint ihr dazu? Bin für Antworten sehr dankbar!
Das Problem ist halt wie ich denke auch, dass ich ohne einen Anwalt Klage eingereicht habe und die dort von mir abgegebene Vorlage auch nicht besonders toll von mir geschrieben war. Er meinte noch diese wichtigen Änderungen ausgehandelt zu haben. Allerdings lässt er auch in Vorlagen, die er der Firma zuschickt, gerne mal ein paar Sätze, welche ich bei meiner Klage eben abgeändert habe, wie im alten Zeugnis. Auch habe ich ihm schon am telefon gesagt, dass ich nun das alte Zeugnis vorbeibringe um das von dem Betrieb zu erhalten. Er sieht das wohl als verbindlich.
Ist das alles so? Wie ist es denn jetzt mit den Gebühren, wenn er das Mandat niederlegt bzw. ich mir einen neuen suchen möchte? Geht das nun noch?