Autor Thema: Unzufriedenheit mit Zwischenzeugnis  (Gelesen 2758 mal)

JungleTarzan

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Unzufriedenheit mit Zwischenzeugnis
« am: März 16, 2006, 12:25:52 Nachmittag »
Hallo zusammen,

anlässlich der Standort-Verlagerung habe ich mir ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen. Mit der Bewertung bin ich jedoch nicht einverstanden und habe dies auch mündlich zum Ausdruck gebracht.

„Frau x ist eine verantwortungsbewusste und zuverlässige Mitarbeiterin, die zu Vorgesetzten und Kollegen ein gutes Verhältnis hat. Auch ihr Verhalten gegenüber unseren Kunden ist vorbildlich.“

Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass das Verhältnis zu Vorgesetzten und Kollegen befriedigend, dass zu Kunden gut ist. Auf die Frage, warum ich nur eine „3“ erhalten habe, meinte mein Chef, ich könnte ein bisschen mehr lachen, Konkretes folgte nicht.

Ich habe – wie von meinem Chef vorgeschlagen – nun sogar einige Mitarbeiter befragt, wie sie dieses Verhältnis bewerten. Das Ergebnis hat mein Gefühl bestätigt: Es fielen Worte wie gut, einwandfrei, eindeutig gut. Auch von Mitarbeitern, die bereits gegangen sind, habe ich viel Lob geerntet (leider landet Lob oft nicht unmittelbar beim Chef). Unter 100 Mitarbeitern, die wir sind, gibt es auch einige wenige Mitarbeiter, mit denen ich nicht auf einer Wellenlänge liege (das ist bei der Vielzahl an Mitarbeitern glaube ich auch normal) – trotzdem besteht ein kollegiales Verhältnis. Darf nun ein Chef einfach festlegen, eine Minderheit über eine Mehrheit bestimmen, selbst wenn die Mehrheit sich bei mir gut aufgehoben fühlt, als Durchschnitt locker eine Note „2“ rausspringen dürfte und eine „3“ deutlich unterbewertet ist? Meine Personalberaterin meinte, ich sollte dies als Ans--- sehen und man müsste ja auch aufpassen, dass man mich nicht weglobt (witzig!).

Wenn ich als Fremder ein „befriedigendes Verhältnis“ lesen würde, könnte ich mir vorstellen, dass die Kollegen denjenigen am liebsten von hinten angeschaut haben oder er gegen andere Mitarbeiter intrigiert hat, was definitiv nicht der Fall ist. Oder dass es sich eigentlich um eine „4“ mit ein paar guten Zügen (deswegen auf „3“ runtergestuft) handelt. Ein Verhältnis macht jedoch verschiedene Eigenschaften aus und jeder legt im Allgemeinen auf etwas anderes wert: Ehrlichkeit, Auftreten, Kooperativität, Höflichkeit, Aufgeschlossenheit, Einfühlsamkeit, Gerechtigkeitssinn, Freundlichkeit, Aufmerksamkeit, Offenheit, Vertrauen, Hilfsbereitschaft, Rücksichtnahme. Da eine nähere Erläuterung in unserem betrieblichen Arbeitszeugnis-Schema nicht vorgesehen ist, bleibt also viel Interpretationsspielraum.

Wie sehen Sie die Angelegenheit? Bei einem Arbeitszeugnis, mit dem ich nicht einverstanden bin, bleibt mir als letzter Schritt zu klagen. Wie sieht das jedoch bei einem Zwischenzeugnis aus? Ich will mir natürlich mein jetziges Arbeitsverhältnis wegen eines Zwischenzeugnisses nicht verderben, aber mir auch nicht später vorwerfen lassen, ich hätte es so akzeptiert, da meine Proteste schließlich nur im Gespräch stattfanden. Was ist also zu tun?

Danke im Voraus und viele Grüße

Klaus Schiller

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Unzufriedenheit mit Zwischenzeugnis
« Antwort #1 am: März 16, 2006, 20:46:10 Nachmittag »
Die Formulierung ließe sich durch die Ergänzung eines Adverbs zur Note 2 aufwerten: "die zu Vorgesetzten und Kollegen ein stets/ sehr gutes Verhältnis hat."
Aber dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschiedlicher Meinung über Leistungs- und Verhaltensbewertungen sind, ist keine Ausnahme, sondern die Regel. Informationen zu Chancen und Risiken einer Berichtigung finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php. In der Rubrik "Häufige Fragen" finden Sie zudem eine Auflistung der üblichen Gründe für eine unangemessene Wertung:  http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php#23.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -


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