Autor Thema: Verhaltensbeurteilung  (Gelesen 2750 mal)

Thomas

  • Gast
Verhaltensbeurteilung
« am: November 08, 2006, 22:01:33 Nachmittag »
Die Verhaltensbeurteilung ist meiner Meinung zweideutig (1. Satz OK, 2. Satz falsche Reihenfolge):
...hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt und durch seine hilfsbereite und freundliche Art zum guten Klima in der Arbeitsgruppe beigetragen. Sein Verhalten gegenüber den Mitarbeitern in der Gruppe und seinen Vorgesetzten war absolut korrekt.
Wie ist dies zu deuten und sollte darauf Einspruch erhoben werden?
Vielen Dank und liebe Grüße!

Maggy

  • Gast
Verhaltensbeurteilung
« Antwort #1 am: November 09, 2006, 16:39:53 Nachmittag »
Zwei Dinge sind unvorteilhaft:

Es werden die Kollegen entgegen der Hierarchie vor den Vorgesetzten genannt. Dies gilt als Kritik am Verhalten gegenüber den Vorgesetzten

Das Adjektiv „korrekt“ ist als Verhaltensbewertung deutlich schwächer zu bewerten als z.B. „vorbildlich“ oder „einwandfrei“. Ein "korrektes“ Verhalten erfüllt nur Mindestanforderungen.

Ich würde das ändern lassen.


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