Hallo,
habe nach meinem letzten Jobwechsel kein Zeugnis erhalten, obwohl ich meinen ehemaligen Arbeitgeber direkt bei Anforderung meiner Arbeitsunterlagen darauf hingewiesen habe. Das ist über 2 Jahre her. Nun steht für mich dieses Jahr evtl.ein Berufswechsel an und ich habe meinen ehemaligen Arbeitgeber angeschrieben und um Erteilung eines Zeugnisses gebeten. Er hat mir ein nicht qualifzierendes Zeugnis erteilt, u.a. mit Rechtschreibfehlern. Er hat gewisse Formpflichten nicht erfüllt und die Benotung war nach dem allgemein bekannten Notensystem nur ausreichend. Ich habe dort über ein Jahr gearbeitet und bis zur Beendigung gab es zwischen uns keinerlei Missstimmungen. Erst bei Beendigung gab es sehr viel Ärger.
Nun meine Frage: Habe ich - auch wenn die 2-Jahres-Frist zur Erstellung abgelaufen ist - jetzt einen Rechtsanspruch auf ein qualifziertes Zeugnis, weil er mir ja schließlich das jetzt erst zugeleitet hat? Ich möchte ihm ein selbstentworfenes und von Fachkräften überprüftes Entwurfszeugnis zusenden mit dem höflichen Hinweis auf die Fehler im erst erstellten Zeugnis.