Autor Thema: Arbeitszeugnis für IT ---lancertätigkeit  (Gelesen 3120 mal)

biene

  • Gast
Arbeitszeugnis für IT ---lancertätigkeit
« am: Februar 01, 2006, 17:39:27 Nachmittag »
Hallo,

ich bin Informatikstudent und habe ein Semester (6 Monate) projektbezogen bei einer Firma gearbeitet. Dabei habe ich einen umfangreichen Programmteil selbst entwickelt.  Leider konnte wegen rechtlicher Gründe, die ich nicht zu vertreten hatte, das Gesamt-Programm nicht wunschgemäss verwertet werden und mein Zeugnis fällt mir ein bischen knapp aus:

"Herr XXX, XXX XXX hat von XXX bis XXX projektbezogen an der Entwicklung einer Software XXX gearbeitet. Zu seinen Aufgaben gehörte:

  - XXX  
  - XXX  
  - XXX  
  - XXX  
  - XXX  
  - XXX  

Herr XXX hat sich in die für ihn neue und sehr komplexe Aufgabenstellung sehr schnell eingearbeitet und zeichnete sich durch eine selbstständige und sehr engagierte Arbeitsweise aus. Er hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit erfüllt.

Durch sein freundliches und kollegiales Auftreten hat er sich schnell in das Unternehmen integriert und war allseits geschätzt und beliebt. Sein Verhalten war stets einwandfrei.

Fall zukünftige Projekte eine externe Unterstützung benötigen, würden wir gerne die Zusammenarbeit mit XXX fortsetzen.

Für seinen weiteren beruflichen Erfolg wünschen wir XXX viel Erfolg und alles Gute

XXX GmbH

XXX"

Es handelt sich dabei nicht um ein Praktikum und ich habe mit Fachwissen beigtragen, dieser Punkt sollte noch erwähnt werden, oder? Und wie kann ich nun meine Fähigkeiten als Programmierer werten. Gesamt Note ist ja nach meinem Empfinden eine 2, aber die Note bzgl. meiner Programmierfähigkeiten wäre mir wichtig.

Vielen Dank im Vorraus!
Grüsse
Biene

Klaus Schiller

  • Administrator
  • Newbie
  • *****
  • Beiträge: 1639
Arbeitszeugnis für IT ---lancertätigkeit
« Antwort #1 am: Februar 01, 2006, 18:35:29 Nachmittag »
Die für die Gesamtnote entscheidende Leistungszusammenfassung (zu unserer vollsten Zufriedenheit) verweist auf die Gesamtnote 2+. Zwei Sätze sind als Leistungsbewertung allerdings viel zu knapp, zumal Fähigkeiten, Wissen und Erfolg gänzlich unberücksichtigt bleiben. Da zudem noch der obligatorische Dank und ein Bedauern des Ausscheidens fehlen, ist die gute Gesamtnote nicht glaubwürdig.

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -

Arlene Giles

  • Gast
Arbeitszeugnis für IT ---lancertätigkeit
« Antwort #2 am: Februar 01, 2006, 18:55:55 Nachmittag »
Hallo Biene,

"zu unserer vollen Zufriedenheit "entspricht der Gesamtnote 3. Erst das kleine Wörtchen "stets" läßt die Gesamtnote 2 zu ("stets zu unserer vollen Zufriedenheit"). "Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" drückt eine sehr gute Beurteilung aus.


Viele Grüße,

Stefanie Lehmann
Consios

Biene

  • Gast
Arbeitszeugnis für IT ---lancertätigkeit
« Antwort #3 am: Februar 01, 2006, 19:14:59 Nachmittag »
Vielen Dank für die schnelle Antwort,

dann werde ich das Zeugnis überarbeiten lassen und noch einmal zur Unterschrift vorlegen. Ist auch mein erstes Arbeitszeugnis und daran soll ein guter Start ins Berufsleben nicht scheitern...

Grüsse
Biene


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