Autor Thema: Veto-Pflicht bei unkorrekten Angaben im Zeugnis?  (Gelesen 3843 mal)

Tisi07

  • Gast
Veto-Pflicht bei unkorrekten Angaben im Zeugnis?
« am: August 24, 2006, 18:20:14 Nachmittag »
Ich bin seit mehrere Jahre in einem Unternehmen als Sachbearbeiter tätig und wurde dann im Laufe der Zeit zum stellvertetenden Abteilungsleiter befördert. In diesem Unternehmen gab es jetzt eine Umstrukturierung, durch die meine Abteilung als eigenständiger Bereich aufgelöst und in eine andere Abteilung integriert wurde. Ich bin dadurch einem neuen Vorgesetzten unterstellt und meine Position als stellv. Abteilungsleiter wurde wieder in eine normale Sachbearbeiter-Position umgewandelt.
Auf eigenen Wunsch habe ich nun ein Zwischenzeugnis erhalten. In dem mich folgendes irritiert:

1. Der Arbeitgeber erwähnt die Beförderung zum stellv. Abteilungsleiter,   schreibt aber nicht zu welchem Zeitpunkt.

2. Als Grund für die Zeugniserstellung wird angegeben "Herr xx erhält    dieses Zeugnis, da aufgrund von Umstrukturierungsmaßnamen er einem anderen Vorgesetzten unterstellt wird" (Satzaufbau gruselig!)

Die beiden Tatsachen, dass meine Abteilung aufgelöst und meine Position als stellv. Abt.-Leiter aufglöst wurden bleibt unerwähnt.
Ich weiß nun nicht so recht, was ich davon halten soll.

Meine Fragen dazu:
Das Zeugnis wurde (erst!) ca. 1 Jahr nach der Umstrukturierung ausgestellt. Liest ein Außenstehender es, hält er mich nach wie vor für einen stellv. Abt.-Leiter. Müßte ich nun Veto einlegen, da das Zeugnis nicht den Tataschen entspricht?

Liege ich falsch, wenn ich es für wichtig halte anzugeben wann es zu der Beförderung kam?

Würde die Degradierung zum Sachberbeiter unter den gegebenen Umständen einen negativen Eindruck auf Außenstehende machen?

Ich bitte dringend um Hilfe, da ich sehr verunsichert bin.
Vielen Dank!

gast

  • Gast
Veto-Pflicht bei unkorrekten Angaben im Zeugnis?
« Antwort #1 am: August 24, 2006, 19:33:43 Nachmittag »
Das Zeugnis wurde (erst!) ca. 1 Jahr nach der Umstrukturierung ausgestellt. Liest ein Außenstehender es, hält er mich nach wie vor für einen stellv. Abt.-Leiter. Müßte ich nun Veto einlegen, da das Zeugnis nicht den Tataschen entspricht?
Ja, aber das ist halb so wild, weil du ja noch im Unternehmen bist. Der Werdegang muss natürlich korrekt angegeben werden.  

Liege ich falsch, wenn ich es für wichtig halte anzugeben wann es zu der Beförderung kam?
Die Wechsel sollten genau datiert sein (TAG.MONAT.JAHR).

Würde die Degradierung zum Sachberbeiter unter den gegebenen Umständen einen negativen Eindruck auf Außenstehende machen?
Wenn sie so formliert wird ("da er einem anderen Vorgesetzten unterstellt wird"), dann leider ja." Vor allem "unterstellt" klingt nach Degradierung. Das kann man natürlich besser ausdrücken.

Tisi07

  • Gast
Veto-Pflicht bei unkorrekten Angaben im Zeugnis?
« Antwort #2 am: August 26, 2006, 11:07:52 Vormittag »
Wir könnte denn eine solche Formulierung statt "unterstellt" lauten?

gast

  • Gast
Veto-Pflicht bei unkorrekten Angaben im Zeugnis?
« Antwort #3 am: August 27, 2006, 09:25:37 Vormittag »
Heikler Fall, weil die Umstände zeugnisgerecht und glaubwürdig beschrieben werden müssen. Es sieht ja wirklich wie eine "Degradierung" aus. Vielleicht kann man das in deiner Persobnalabteilung gradebiegen. Ansonsten würde ich dich dann eher an die Profis verweisen wollen (http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php).


  Betreff / Begonnen von Antworten / Aufrufe Letzter Beitrag
xx
schriftliches Zeugnis Pflicht

Begonnen von gast

1 Antworten
2734 Aufrufe
Letzter Beitrag August 20, 2005, 01:22:50 Vormittag
von Klaus Schiller
xx
Pflicht im Arbeitszeugnis?

Begonnen von mupfmulle

1 Antworten
3266 Aufrufe
Letzter Beitrag Mai 28, 2006, 17:57:17 Nachmittag
von Maggy
xx
Praktikumszeugnis - Pflicht?!

Begonnen von khiara

1 Antworten
3528 Aufrufe
Letzter Beitrag November 01, 2006, 00:19:39 Vormittag
von Mike
xx
Ist ein Praktikumszeugnis Pflicht?

Begonnen von Panolli

1 Antworten
3017 Aufrufe
Letzter Beitrag März 05, 2007, 15:37:38 Nachmittag
von Demel