Autor Thema: vollste Zufriedenheit  (Gelesen 8067 mal)

Eva Borg

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vollste Zufriedenheit
« am: Mai 21, 2004, 22:39:17 Nachmittag »
Mein Chef will den Satz "Sie führte ihre Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit aus" nicht ins Zeugnis schreiben. Er meint, "vollste" darf er gar nicht schreiben. Und nur die "stets volle Zufriedenheit" würde der Note 1 entsprechen.

arbeitszeugnis.de

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vollste Zufriedenheit
« Antwort #1 am: Mai 24, 2004, 16:12:45 Nachmittag »
Unter dem "Link "Häufige Fragen" finden Sie eine umfangreiche Thematisierung dieses Sachverhaltes (Frage 22). Kurz gesagt: Man kann das Adjektiv "voll" durchaus steigern, nämlich bei einem Vergleich ("Dies Glas ist voller als jenes"). Das Argument, "voll" sei nicht steigerbar, ist also falsch.
Klaus Schiller, PMS

echt voll zufrieden

  • Gast
"vollste Zufriedenheit" ist keine eindeutige Bewer
« Antwort #2 am: Dezember 19, 2006, 07:50:41 Vormittag »
Hallo, ich hatte gerade gefragt, welcher Note die Beurteilung "vollste Zufriedenheit" entspricht (gehört nicht zu den Standard-Formulierungen). Ein Gast Namens Stefan konnte die Frage zu meiner vollsten Zufriedenheit beantworten:

"Die Gesamtnote „sehr gut“ wird in der Zeugnisschreibung üblicherweise durch die Aussage „... erfüllte alle Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ ausgedrückt. Der Note „gut" entspricht die Formulierung „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“. Es ist umstritten, ob das Fehlen des Temporaladverbs „stets“ vor der „vollsten Zufriedenheit“ eine leichte Abwertung zur Note 1- bzw. 2+ bedeutet, oder ob es sich nicht auch um eine leichte Aufwertung der Aussage „zu unserer vollen Zufriedenheit“ (Note 3) handeln könnte, was als Note 3+ eingeschätzt werden müsste. Die meisten Fachautoren tendieren zur 1-2.

Unumstritten ist, dass das Fehlen eines Temporaladverbs beim Zufriedenheitsgrad auf Leistungsschwankungen verweist (= „nicht immer“). Da der Leistungsteil mit seinen Einzelwertungen bereits ausreichend Gelegenheiten bietet, die Noten zu differenzieren (z.B. Bereitschaft Note 1, Fachwissen Note 2, Arbeitsweise Note 1 usw.) empfiehlt es sich, bei der Gesamtnote eine klare Aussage zu treffen (d.h. Gesamtnote 1 oder Gesamtnote 2)."


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Vollste Zufriedenheit und nur gute Leistungen

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"vollste" Zufriedenheit

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vollste Zufriedenheit

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Unterscheidung "volle" und "vollste" Zuf

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