Die von Ihnen zitierten Aussagen beziehen sich auf:
Befähigung (Auffassungsgabe, Urteilsfähigkeit): Sie überblickt schwierige Zusammenhänge, erkennt das Wesentliche und ist in der Lage, gute Lösungen aufzuzeigen und neue Ideen einzubringen.
.... hat sich rasch in das für Sie neue Aufgabengebiet eingearbeitet
Ihre Urteilsfähigkeit ist geprägt durch klare und logische Gedankenführung, die zu sicheren Urteilen befähigt.
Fachwissen: und sich die erforderlichen Fachkenntnisse erworben.
Arbeitsweise: ... erledigt die ihr übertragene Aufgaben selbstständig, sicher und zuverlässig zu unserer vollen Zufriedenheit.
Leistungszusammenfassung: ... erledigt die ihr übertragene Aufgaben ... zu unserer vollen Zufriedenheit.
Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
Das Zeugnis entspricht der Gesamtnote 3, die Einzelwertungen reichen von Note 2 bis Note 4 ("erforderliches Fachwissen"). Dynamische Attribute (motiviert, engagiert") und Aussagen zum Erfolg fehlen komplett.
Aber: Ohne Kenntnis der konkreten Aufgaben und der sonstigen wertenden Aussagen (z.B. zum Verhalten) lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Entscheidend ist also der Gesamteindruck. Und selbst dann kann eine Kleinigkeit den Wert des Zeugnisses entscheidend beeinflussen, z.B. wenn einem Arbeitnehmer für die erbrachten Leistungen im Zeugnis nicht gedankt wird.
Ich empfehle Ihnen eine genauere Prüfung des Zeugnisses anhand unserer kostenlosen Checkliste (siehe
http://www.arbeitszeugnis.de/presse/checkliste.pdf). Weitere Informationen erhalten Sie auch telefonisch über unsere Zeugnishotline unter 030/420 285 24.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de