Autor Thema: Was halten Sie von diesem Zeugnis ?  (Gelesen 2352 mal)

karlchen

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Was halten Sie von diesem Zeugnis ?
« am: November 06, 2005, 19:52:49 Nachmittag »
Guten Tag,

was halten Sie von folgenden Formulierungen innerhalb eines Zeugnisses
(Note ???) :

Die ihm übertragenen Aufgaben führte er mit Sorgfalt und Genauigkeit
zu meiner vollen Zufriedenheit aus.
Bei Erledigung der Aufgaben war das Arbeitstempo zügig.

Herr ... war ein kontaktfähiger und kundenfreundlicher Mitarbeiter, der durch seine Bereitschaft zur guten Zusammenarbeit die Teamarbeit förderte.

Nach Einarbeitung beherrschte Herr ... seinen Aufgabenbereich entsprechend den Anforderungen. Neuen Situationen passte er sich erfolgreich an.

Aufgrund seiner guten Auffassungsgabe erkannte er das Wesentlich eines Sachverhaltes.

Für die geleistete Arbeit spreche ich Herrn ... meinen Dank aus und wünsche ihm für den weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute.

Das komplette Zeugnis ist mit Angabe von Name, Adresse, Beschäftigungszeit, Bezeichnung der Tätigkeit, Arbeitsort und welche Tätigkeiten ausgeübt wurden.

Falls Sie dieses Zeugnis als „negativ“ einordnen, welche Chance habe ich
dann auf Änderung, da es schon 3 Jahre „alt“ ist ???

Mit freundlichen Grüßen   

Karlchen

Klaus Schiller

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Was halten Sie von diesem Zeugnis ?
« Antwort #1 am: November 07, 2005, 23:17:10 Nachmittag »
Die Aussage "zu meiner vollen Zufriedenheit" verweist auf die Gesamtnote "befriedigend". Unterdurchschnittlich (Note "ausreichend") sind Aussagen wie "beherrschte seinen Aufgabenbereich entsprechend den Anforderungen". Weitere wichtige Aussagen scheinen zu fehlen, z.B. zum Beendigungsgrund.  
Aber: Ganz ohne Kenntnis des Berufes und der konkreten Aufgaben lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Entscheidend ist also der Gesamteindruck.

Die Arbeitsgerichte haben einen Anspruch auf Zeugniskorrektur wiederholt abgewiesen, wenn der Zeugnisempfänger erst knapp ein Jahr nach Erhalt des Zeugnisses seinen Korekturanspruch angemeldet hat.  
Nichts desto trotz ist es immer möglich, den Arbeitgeber nachträglich um Änderungen "zu bitten".  Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie hier schnelle und günstige Hilfe: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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