Autor Thema: Was hat dieser Satz zu bedeuten?  (Gelesen 27684 mal)

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Was hat dieser Satz zu bedeuten?
« am: Mai 27, 2005, 12:16:13 Nachmittag »
Hallo!

Ich habe die Arbeit wegen extremen Mobbing beendet und habe schon das 2.te Zeugnis erhalten. Kann mir jemand sagen, was folgender Satz zu bedeuten hat, wie ich Ihn werten kann?

Pünktlichkeit, Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit sind für Frau XXXXX selbstverständlich und werden hier nur der Form halber erwähnt.

Vielen Dank im Vorraus!!

arbeitszeugnis.de

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Was hat dieser Satz zu bedeuten?
« Antwort #1 am: Mai 27, 2005, 12:45:19 Nachmittag »
Früher war die Formulierung "Er/ Sie war stets ehrlich, fleißig, pünktlich und zuverlässig" häufiger Bestandteil von Zeugnissen.

Inzwischen ist die Aussage eher unüblich, denn: Bei der Erwähnung bzw. besonderen Betonung von Ehrlichkeit und Pünktlichkeit kann der Eindruck entstehen, dass außer diesen Selbstverständlichkeiten keine weiteren positiven Aussagen getroffen werden können (z.B. „teamorientiert, freundlich, loyal“). Pünktlichkeit kann als mangelnde Flexibilität gedeutet werden („geht pünktlich zum Feierabend"). Besser wäre ein Hinweis auf eine „pünktliche (=termingerechte) Arbeitsweise“.

Wenn Attribute wie „ehrlich" trotz ihrer Selbstverständlichkeit genannt werden, sollte auf ein Temporaladverb („stets ehrlich") nicht verzichtet werden. Andernfalls könnte der Eindruck entstehen, der Beurteilte war „nicht immer" ehrlich. Üblich ist die Bescheinigung von Ehrlichkeit eigentlich nur bei Kassierertätigkeiten.

Die Ergänzung "nur der Form halber" deutet bereits die Selbstverständlichkeit der Asusagen an. Die Frage ist nun, ob das Zeugnis ansonsten vollständig ist.  
Ich empfehle Ihnen eine genauere Prüfung des Zeugnisses anhand unserer kostenlosen Checkliste (siehe http://www.arbeitszeugnis.de/presse/checkliste.pdf). Weitere Informationen erhalten Sie auch telefonisch über unsere Zeugnishotline unter 030/420 285 24.  
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de

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Was hat dieser Satz zu bedeuten?
« Antwort #2 am: Mai 29, 2005, 13:35:52 Nachmittag »
Vielen Dank für die Antwort! Ich habe Einzelhandelskauffrau (Lebensmittel/Supermerkt) gelernt und habe dieses Zeugnis mal mit meinen vorherigen Arbeitszeugnissen verglichen, und weiß leider nicht wie ich es insgesamt bewerten soll. Hier die wichtigsten Auszüge:

... als Bäckerreifachverkäuferin in unser Unternehmen eingetreten

zu Ihren Aufgaben gehörten u.a.:
- der Verkauf von Back- und Konditorware
- das Befüllen der Theke
- die Beratung und Bedienung der Kunden

Frau xxxx verfügt über eine gute Auffassungsgabe. Alle ihr übertragenen Aufgaben führte Frau xxxx stets zu unserer vollen Zufriedenheit aus.

Ihr Verhalten Kunden, Vorgesetzten und Kollegen gegenüber war stets korrekt.

Irgendwie werde ich den Eindruck nicht los, dass mein ehem. Arbeitgeber versucht mir mit diesem Zeugnis, jede Chance auf eine neue Arbeitsstelle zu nehmen. Ich wäre dankbar für eine Antwort.

arbeitszeugnis.de

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« Antwort #3 am: Mai 30, 2005, 18:23:49 Nachmittag »
Hier die wichtigsten Auszüge: (...)
Anhand von Auszügen lässt sich ein Zeugnis leider nicht bewerten, es zählt immer der Gesamteindruck (inkl. Schlussteil mit Dank, Bedauern, Zukunftswünschen  etc). .

Ein vollständiges Zeugnis besteht im Leistungseil aus bis zu 8 Abschnitten, sie auch  http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf. Die von Ihnen zitierten Aussagen enthalten nur zwei Abschnitte. Die Formulierung "...stets zu unserer vollen Zufriedenheit" veweist auf die Gesamtnote 2, die aber in einem so knappen Zeugnis nicht glaubwürdig wäre. Das Adjektiv „korrekt“ ist als Verhaltensbewertung deutlich schwächer zu bewerten als z.B. „vorbildlich“ oder „einwandfrei“. Ein "korrektes“ Verhalten erfüllt nur Mindestanforderungen.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de

gast

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Was hat dieser Satz zu bedeuten?
« Antwort #4 am: Mai 31, 2005, 20:56:26 Nachmittag »
Vielen Dank für Ihre Mühen. Denke, mein Gedanke verstärkt sich immer mehr. Sende anbei mein gesamtes Zeugnis.

xxx xxx,geb. xx.xx.xxxx, ist am 09.12.2003 als Bäckereifachverkäuferin in unser Unternehmen, beim "xxxx-Bäcker" im Verkaufsladen xxxx eingetreten.

Zu Ihren Aufgaben gehörte u.a.:
  -der Verkauf von Back- und Konditorware
   -das Befüllen der Theke mit Backwaren
   -die Beratung und Bedienung von Kunden

Frau xxxx verfügt über eine gute Auffassungsgabe.

Alle Ihr übertragenen Aufgaben führte Frau xxxx stets zu unserer vollen Zufriedenheit aus.

Pünktlichkeit, Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit sind für Frau xxxx selbstverständlich und weren hier nur der Form halber erwähnt.
(Wir haben Sie als pünktliche und zuverlässige Kraft kennen gelernt.-dieser Satz stand im Zeugnis, welches ich zuerst erhielt. Ansonsten gibt es keine abweichungen.)

Ihr Verhalten Kunden, Vorgesetzten und Kollegen gegenüber war stets korrekt.

Frau xxxx verläßt unser Unternehmen mit dem heutigen Tag auf eigenem Wunsch.
Für Ihre Zukunft wünschen wir ihr persönlich und beruflich alles Gute.

Ort, 24.03.2005

xxxxxxxxxxx
Unterschrift...


Dies ist mein vollständiges Zeugnis, leider, denn ich denke, das es im allgemeinen eher schlecht, als auch nur irgendwie gut ist.
Habe zuvor schon einen leitenden Posten und dort, sowie auch als Verkäuferin gute Arbeitszeugnisse erhalten. Denn auch diese habe ich Dank Ihrer Hilfe verglichen.
Mußte meine vorherige Stelle aus privaten Gründen aufgeben und dachte, dann etwas gutes gefunden zu haben, leider war dies nicht so.
Ich bin erst 24 Jahre alt und habe durch meine Überqualifikation sowieso schon Schwierigkeiten eine neue Anstellung zu finden, aber wie soll das denn erst mit so einem schlechtem Zeugnis werden?
Hat es etwas zu sagen, das ich als Bäckereifachverkäuferin angestellt war und Einzelhandelskauffrau gelernt habe? Oder ist dies egal?
Wie kann ich mich Verhalten?- Denn so kann das Zeugnis doch nicht bleiben.
Wäre um Antwort sehr dankber.

arbeitszeugnis.de

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« Antwort #5 am: Juni 01, 2005, 20:15:10 Nachmittag »
Entscheidend für die Gesamtnote ist die Leistungszusammenfassung ("stets zu unserer vollen Zufriedenheit"= Gesamtnote 2). Diese Gesamtnote ist aber nur glaubwürdig, wenn die relevanten Leistungsabschnitte berücksichtigt werden. So fehlen in Ihrem Zeugnis u.a. dynamische Attribute (motiviert, engagiert), auch fehlen Angaben zur Arbeitsweise (Sorgfalt, Selbständigkeit).  

Die Formulierung „Das Verhalten gegenüber Kunden, Vorgesetzten und Kollegen war stets korrekt“ ist nicht sehr vorteilhaft, da das Adjektiv „korrekt“ als Verhaltensbewertung deutlich schwächer zu bewerten als z.B. „vorbildlich“ oder „einwandfrei“. Das Fehlen von Dank und Bedauern stärken den Eindruck, dass die Gesamtnote 2 unglaubwürdig ist.

Ich empfehle Ihnen, eine eigene, verbesserte Zeugnisversion beim Arbeitgeber einzureichen. Unterstützung finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung3.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de

gast

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« Antwort #6 am: Juni 03, 2005, 12:43:36 Nachmittag »
Vielen Dank für Ihre Hilfe!!!

Gruß Flo

Jase

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« Antwort #7 am: Juli 12, 2011, 16:55:11 Nachmittag »
Wonderful explanaiton of facts available here.


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