Ohne Kenntnis des gesamten Zeugnistextes, also der Position, der Aufgaben, der sonstigen wertenden Aussagen, sind zuverlässige Einschätzungen einzelner Formulierungen nicht möglich. Der Gesamteindruck entscheidet.
Die Ihr übertragenen Aufgaben wurden von ihr stets mit Umsicht und zu meiner vollen Zufriedenheit erledigt. Die Position des "stets" ist entscheidend: die Aussage verweist auf die Gesamt-Zeugnisnote "befreidigend" (Note 3). In unserer Notenskala (
http://www.arbeitszeugnis.de/notenskala-note1.php) finden Sie alle Zeugnisnoten in der Übersicht.
Passivformulierungen ("wurden erledigt") sind eher unvorteilhaft, sie verweisen auf eine/n undynamische/n Mitarbeiter/in. Personalpronomen ("die
ihr übertragenen Aufgaben") müssen natürlich klein geschrieben werden.
Ich nehme an, dass die wenigen zitierten Sätze nicht die einzigen wertenden Aussagen im Zeugnis sind; wie gesagt: der Gesamteindruck entscheidet.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de