Autor Thema: Formulierung wegen Kündigung  (Gelesen 2632 mal)

M.G.

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Formulierung wegen Kündigung
« am: Juli 06, 2005, 09:35:04 Vormittag »
Hallo,
bitte um Mitteilung wie der Schlusssatz eines Zeugnisses formuliert werden muss.

Mein Chef verlässt unser Haus entweder Ende August oder Ende November, Anfang 2006 werde ich ihm folgen.
Ich würde es als Zwischenzeugnis betrachten, da ich ja noch im Unternehmen bleibe.
Kann er schreiben z.B. dieses Zwischenzeugnis wird auf Wunsch von Frau x ausgestellt, da ich das Unternehmen verlasse??
Brauche ich für die verbleibenden 1-4 Monate ein gesondertes Zeugnis vom Nachfolger oder Stellvertreter in dem steht, dass ich das Unternehmen auf eigenen Wunsch verlasse?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Stellungnahme.

Klaus Schiller

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Formulierung wegen Kündigung
« Antwort #1 am: Juli 06, 2005, 20:47:17 Nachmittag »
In einem Zwischenzeugnis würde die Schussormulierung ganz einfach lauten: "Sie erhält dieses Zwischenzeugnis auf einen Wunsch aufgrund eines Vorgesetztenwechsels". Dass Sie dem Vorgesetzten später folgen wollen, ist für den Arbeitgeber und somit auch für ein Zwischenzeugnis irrelevant. D.h. ein Zeugnis erhalten Sie immer vom Unternehmen, bei dem Sie beschäftigt sind, nicht von Ihrem direkten Vorgesetzten persönlich.  

Wenn das Datum des Ausscheidens schon feststeht, wird allerdings  ein Vorläufiges Zeugnis ausgestellt. Ein Zwischenzeugnis erhält man nur bei einem unbefristet gültigen Arbeitsverhältnis. Hier würde die Schussformulierung lauten: "Sie scheidet zum 31.01.2006  auf eigenen Wunsch aus unserem Unternehmen aus."
 
Sie erhalten bei Ihrem Ausscheidens dann ein Abschusszeugnis, dass in der Wertung - sofern es nicht zu besonderen Vorkommnissen kommt - mit dem Wortlaut des Vorläufigen Zeugnisses oder Zwischenzeugnisses nahezu identisch sein wird. Es erfolgt also keine ganz neue Bewertung durch den neuen Vorgesetzten. Denn: Der Arbeitgeber darf im Endzeugnis von einer Beurteilung, die er in einem (aktuellen) Zwischenzeugnis gegeben hat, nicht ohne triftigen Grund abweichen.(Urteil des LAG München 14.9.1976 - 6 Sa 584/76).
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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