Autor Thema: Was soll mir dieses Zwischenzeugnis sagen???  (Gelesen 2469 mal)

Susi

  • Gast
Was soll mir dieses Zwischenzeugnis sagen???
« am: August 12, 2005, 12:24:16 Nachmittag »
Aufgrund meines Ablaufenden Zweiten Jehresvertrags im selben Betrieb, bat ich um ein Zwischenzeugnis!
Und das wurde mir vorgelegt!

Frau xy geb am xy in yx trat am 01.02. 2004 als Restaurantfachfrau in unser Unternehmen ein.

wir sind ein Tagungs- und Geschäftshotel mit 270 Zimmern, einem Restaurant mit 300 Plätzen, einem Congress- und Eventcenter für bis zu 1000 Personen, verfügen über eine gemütliche Bar mit Humidor sowie diverse Freizeiteinrichtungen und ein Schwimmbad

Ihr komplexer Tätigkeitsbereich umfasst die selbständige Erledigung folgender Aufgaben:

- das Begrüßen der Gäste
- das verantwortliche Servieren in einem Bereich des Restaurants bzw. bei Veranstalltungen wie Firmen- und Familienfeiern, Silvesterfeier etc.
- das Vorbereiten unserer Tagungsräume für Veranstalltungen
- Einsatz in unserer Hotelbar
- Einweisung unserer Auszubildenden
- die Tagesabrechnung anhand des Kassenabrechnungssystems "Clarissa"

Frau xy zeigt viel Initiative, Fleiß und Eifer. Sie verfügt weiterhin über eine gute Arbeitsmoral. Sie erfüllt die ihr übertragenen Aufgaben selbstständig und zu unserer vollen Zufriedenheit.

Ihr Verhalten zu Arbeitskollegen ist kollegial und hilfsbereit. das zu ihren Vorgesetzten korrekt.

Frau xy bat um dieses Zwischenzeugnis, da  das Arbeitsverhältnis bis zum 31.012006 befristet ist

Wir wünschen ihr für den beruflichen Werdegang weiterhin viel Erfolg und für die private Zukunft alles Gute.









Für mich ließt sich das außerordentlich schlecht! Doch mein Arbeitgeber behauptet das währe ein zweier Zeugnis! Was soll ich davon halten???

Ich danke schon im Vorraus für eure Hilfe! Liebe Grüße Susi!

Klaus Schiller

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Was soll mir dieses Zwischenzeugnis sagen???
« Antwort #1 am: August 16, 2005, 00:35:35 Vormittag »
Die Geamtnote des Zeugnisses ist eine 3, mehrere Aussagen sind allerdings deutlich unterdurchschnittlich. Das "Begrüßen der Gäste" ist sicher nicht die wichtigste Aufgabe, wird hier aber an erster Stelle genannt. Es fehlen völlig Aussagen zu Fähigkeiten, zum Wissen und zum Arbeitserfolg, die Arbeitsweise wird lediglich als "selbständig" bezeichnet.

Zusätzlich abwertend ist die Aussage "Ihr Verhalten zu Arbeitskollegen ist kollegial und hilfsbereit, das zu ihren Vorgesetzten (nur) korrekt" (=Mindestanforderung). Zudem fehlen eine Dank und ein Bedauern über das bevorstehende Ausscheiden.

Wenn die "Tagesabrechnung" zu den Aufgaben zählt, sollte unbedingt auch absolute Vertrauenswürdigkeit/ Zuverlässigkeit bescheinigt werden.

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie konkrete Dienstleistungsangebote hier: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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