Autor Thema: Welche Bewertung verspricht dieses Zeugnis ?  (Gelesen 2438 mal)

Herr XX

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Welche Bewertung verspricht dieses Zeugnis ?
« am: August 22, 2005, 10:06:28 Vormittag »
Welche Bewertung verspricht dieses Zeugnis?



Herr xx, geb. am xx in xx, war vom xx bis xx als Auszubildender zum Groß- und Außenhandelskaufmann bei uns beschäftigt. Nach dem erfolgreichen Abschluss seiner Ausbildung xx haben wir Herrn xx als Sachbearbeiter im Innendienst in unserem Hause übernommen.

Zu den Aufgaben im Rahmen dieser Tätigkeit gehörten:


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Herr xx hat sich sehr gut im hektischen Agenturalltag zurechtgefunden und die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt. Er war jederzeit aus eigenem Antrieb zu zusätzlichen Arbeiten und Mehrarbeit bereit und arbeitete stets in hohem Maße zuverlässig, verantwortungsbewusst und kompetent lösungsorientiert.

Herr xx Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, Kunden und Geschäftspartnern war stets vorbildlich.


Herr xx verlässt uns auf eigenen Wunsch zum xx. Wir bedauern seinen Fortgang sehr, bedanken uns für die sehr gute Zusammenarbeit und wünschen Herrn xx für den weiteren beruflichen und privaten Lebensweg weiterhin alles Gute.

Klaus Schiller

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Welche Bewertung verspricht dieses Zeugnis ?
« Antwort #1 am: August 23, 2005, 01:03:14 Vormittag »
Die Leistungsbewertung besteht nur aus zwei Sätzen, das ist für die hier vergebene Gesamtnote sehr gut ("stets zur vollsten Zufriedenheit") zu wenig.

Vor allem fehlen unverzichtbare Angaben zu Fähigkeiten, zum Fachwissen, zum generellen Engagement (abgesehen von der erwähnten Bereitschaft zur Mehrarbeit) und zum Arbeitserfolg. Das kann als "beredtes Schweigen" gedeutet werden (=diese Leistungen wurden nicht erbracht)

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.

Aber: Ohne Kenntnis der konkreten Aufgaben lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Jede Stelle hat andere Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Entscheidend ist also der Gesamteindruck.

Wenn Sie das Zeugnis von Experten aufwerten lassen möchten, um beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen, finden Sie konkrete Dienstleistungsangebote hier: http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php

Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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