Die von Ihnen zitierten Aussagen beziehen sich auf:
Bereitschaft: bewies Frau XXX ein großes Maß an Engagement
Frau xxx identifizierte sich stets mit den Belangen der Fa. xxx. Sie zeigte Eisnatzbereitschaft und setzte sich für den Erfolg der Online-Arbeit ein.
Bei der Erledigung der ihr übertragenen Aufgaben zeichnete sich Frau xxxx durch Fleiß aus.
Frau xxx arbeitete sich in neue Sachverhalte zügig ein.
Befähigung: bewies Frau XXX ein großes Maß an Kreativität … und guten Ideen
Fachwissen: Im Tätigkeitsfeld Internet zeigte Frau XXX einen souveränen Umgang mit den gängigen Anwendungsprogrammen.
Arbeitsweise: Bei der Erledigung der ihr übertragenen Aufgaben zeichnete sich Frau xxxx durch … Gewissenhaftigkeit aus. Sie erwies sich als pflichtbewusste Mitarbeiterin.
Arbeitserfolg: Frau XXX war maßgeblich verantwortlich für...Dabei gewährleistete sie jedes Mal einen pünktlichen, sicher verlaufenden Start. Alle von ihr geleiteten Projekte hat sie stets termingerecht durchgeführt.
Führungsleitung: Aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation unterwies Frau XXX die Mitarbeiter
Dabei bewies Frau XXX Geschick und Einfühlungsvermögen.
Leistungszusammenfassung: Frau xxx hat die ihr übertragenen Aufgaben stets zu usnerer vollen Zufriedenheit erledigt.
Verhalten: durch das Einfühlungsvermögen von Frau XXX
Frau xxx ruhige, vertrauensvolle und Vertrauen erweckende Art machte sie bei ihrem Vorgesetzten, Kollegen und den übrigen Mitarbeitern des Hauses beliebt.
Durch ihr Engagement und ihre Kooperationsbereitschaft gewann sie zu allen ein gutes Verhältnis.
Das Zeugnis wirkt sehr unstrukturiert. Der Leistungsteil formuliert nacheinander üblicherweise Angaben zur Bereitschaft (Abschnitt 1), zur Befähigung (Abschnitt 2) und zum Fachwissen (Abschnitt 3), deren praktische Umsetzung dann in Abschnitt 4 (Arbeitsweise) und 5 (Erfolg) erörtert wird. Der Leistungsteil endet mit der Leistungszusammenfassung, erst anschließend erfolgt die Bewertung des Verhaltens. Veränderungen dieser Reihenfolge gehen also zu Lasten der Zuordnung und können ggf. als stilistischer Mangel eingestuft werden. Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Zeugnisses finden Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur.pdf.
Die Noten entsprechen mehrheitlich der Note 2, die Wertungen sind aber zu knapp und vor allem im Abschnitt Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfolg nicht auf das Qualifikationsprofil einer Redakteurin abgestimmt.
So reicht es nicht, sich „für den Erfolg der Online-Arbeit einzusetzen“, es müssen auch konkrete Ergbeisse genannt sein (z.B. konstant steigende Userzahlen).
Wenn Sie (Projekt)Leitungsaufgaben ausgeführt haben, dann wirkt es wenig überzeugend, wenn Sie als „beliebt und ruhig“ beschrieben werden. Entscheidend wären Wertschätzung und Durchsetzungsvermögen.
Der Begriff „zeigte Einfühlungsvermögen" wird in der Zeugnissprache als sogenannter Geheimcode häufig als Synonym für ---ualkontakte bzw. (bei „umfassendem Einfühlungsvermögen“) für Homo---ualität gedeutet (vgl. z.B. Weuster/Scheer, „Arbeitszeugnisse in Textbausteinen“, Boorberg Verlag, S. 91). Auch wenn das „Einfühlungsvermögen“ im vorliegenden Zeugnis vermutlich nicht in diesem Sinne gemeint ist, sollte eine Verwechslung mit diesem Geheimcode unbedingt vermieden werden.
Aber: Ohne Kenntnis der konkreten Aufgaben lassen sich Zeugnisaussagen leider generell nicht zuverlässig bewerten. Stellenbeschreibungen nennen konkrete Anforderungen, auf die im Zeugnis auch eingegangen werden muss. Entscheidend ist also der Gesamteindruck. Und selbst dann kann eine Kleinigkeit den Wert des Zeugnisses entscheidend beeinflussen, z.B. wenn einem Arbeitnehmer für die erbrachten Leistungen im Zeugnis nicht gedankt und sein Ausscheiden nicht bedauert wird wird.
Ich empfehle Ihnen, das Zeugnis von Experten aufwerten zu lassen und beim Arbeitgeber direkt diese unterschriftsreife, verbesserte Zeugnisfassung als Formulierungsvorschlag einzureichen. Hilfe bei der Zeugnisverbesserung erhalten Sie hier:
http://www.arbeitszeugnis.de/ueberarbeitung2.php.
Weitere Informationen finden Sie im Artikel "Wie können Sie sich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren?" unter
http://www.arbeitszeugnis.de/rechtsberatung.php