Autor Thema: Wer unterschreibt wenn kein Geschäftsführer da?  (Gelesen 2784 mal)

Heidi2009

  • Gast
Wer unterschreibt wenn kein Geschäftsführer da?
« am: November 13, 2009, 14:24:55 Nachmittag »
Hallo,
ich arbeite hier in Deutschland in einer Niederlassung einer ausländischen Firma. Derzeit haben wir keinen Geschäftsführer in unser Filiale. Und es wird auch keiner kommen bis ich meinen letzten Arbeitstag habe. Ein Zwischenzeugnis habe ich im Juli noch von meinem alten Geschäftsführer ausgestellt bekommen.

Nun würde ich gerne ein Zeugnis zu meinem Austritt erhalten. Ich habe auch eine Vorlage in deutscher Sprache abgegeben.
Nun ist nur mein Problem, daß ich nicht weiß wer das zu unterschreiben hat bzw. auch darf?
Direkter Vorgesetzter war der Geschäftsführer, Abteilungsleiter gibt es nicht. Und seine Assistentin war uns gegenüber weisungsbefugt, alsob er es uns gegeüber angewiesen hätte.
Als einziger Geschäftsführer ist derzeit nur noch unser oberster Chef, der in der Hauptzentrale im Ausland sitzt, eingetragen.

Die Frage ist jetzt, da mein direkter Vorgesetzter mein Geschäftsführer war und es nur noch eine weitere eingetragene Person gibt, ob diese jetzt auch das Zeugnis unterschreiben muß oder auch die weisungsbefugte Assistentin bzw. eine Person aus der Personalabteilung darf?
Und in welcher Sprache muß oder kann es abgefaßt werden? In der Sprache der Filiale oder auch in einer anderen? Ich denke hier an Englisch.

Danke schon ab für die Hilfe.

Sprossel78

  • Gast
Re: Wer unterschreibt wenn kein Geschäftsführer da?
« Antwort #1 am: November 18, 2009, 23:52:44 Nachmittag »
Im Ausland gibt es "das Arbeitszeugnis" in der Form nicht, dort erstellt man ein Empfehlungsschreiben ("Letter Of Reference"). Ein Zeugnis in englischer Sprache nach deutschem Standard wäre also nicht glaubwürdig. Trotzdem könnte aber der Chef im Ausland das deutsche Zeugnis unterschreiben, wenn er sich dazu bereit erklärt. Aber auch von jemandem aus der Personalabteilung oder der Assistentin selbst kann das Zeugnis unterschrieben werden, sofern diese im Rang über dir steht. 


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