Autor Thema: Wert eines Zeugnisgutachtens vor dem Arbeitsgericht  (Gelesen 3690 mal)

Gilla

  • Gast
Wert eines Zeugnisgutachtens vor dem Arbeitsgericht
« am: August 24, 2010, 15:43:23 Nachmittag »
Hallo Ihr Alle!
Ich bin neu hier und brauche dringend ein paar Ratschläge zum Umgang mit meinem Arbeitszeugnis und mit Verdi. Ich habe nach meinem Diplom (Sozialpädagogin) im letzten Jahr von 11/ 2009 bis 5/2010 bei einem kirchlichen Arbeitgeber gearbeitet und bin 2 Tage vor Ende der Probezeit regelrecht abserviert worden. Das Zeugnis ist nach Studium der Fachliteratur mehr als dürftig. Der Arbeitgeber hat sich nur herabgelassen aus der Schlussformel für "ausreichend" ein "befriedigend" zu machen.  Eine weitere Formulierung zu meiner Belastbarkeit wurde noch geändert. Das
war's. Adjektive kommen kaum vor.  Also in allem sehr unzufriedenstellend, zumal ich der Meinung bin, das ich gute Arbeit geleistet habe.

Ich soll jetzt für Verdi Verbesserungsvorschläge machen, finde das Thema für mich als Laien aber sehr heikel. Daher hatte ich die Zeugnisberatung VEJA (Verena Janßen,Hamburg) kontaktet. Die Verdi- Rechtsberaterin teilte mir aber eben per Mail mit, dass ein Gutachten (70 Euro) vor Gericht nicht hilfreich wäre. Wier müssten beweisen, das meine Leistungen als "gut" zu bewerten wären. Dafür wären die Ausführungen von Frau Janßen nicht nützlich. Wie seht ihr das? Wie soll ich das überhaupt beweisen? Es wird sich wohl kaum ein anderer Mitarbeiter für mich stark macrhen, wenn er selbst eine Abmahnung damit riskiert. Ich bin doch ziemlich deprimiert momentan, möchte Verdi natürlich nicht vor den Kopf stoßen; aber trotzdem das Beste für mich herausholen.

Wer hat Erfahrung mit dem Arbeitsgericht? Macht es nun Sinn, ein Gutachten erstellen zu lassen oder nicht?

Ich bin dankbar für jeden guten Rat, zumal ich mich dringend neu bewerben muss! Da macht man mit 51 Jahren ein Superdiplom mit Sternchen und grüner Eule und dann das, seufz...

Liebe Grüße von Gilla



Maggy

  • Gast
Re: Wert eines Zeugnisgutachtens vor dem Arbeitsgericht
« Antwort #1 am: August 24, 2010, 15:56:50 Nachmittag »
Der Begriff "Gutachten" ist sehr weit interpretierbar. Jeder kann ein Zeugnis interpretieren und es "Gutachten" nennen. Du kannst natürlich einen vor Gericht anerkannten Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragen, aber das ist sehr, sehr teuer. Und hilft hier wohl auch nicht weiter, weil es gar nicht um den Text des Zeugnisses geht,  sondern ganz allgemein um die Bewertung der erbrachten Leistung.

Ich zitiere mal aus Wikipedia:
Zitat
"Ein Arbeitnehmer schuldet vertraglich eine Leistung mittlerer Art und Güte (§ 243, Absatz 1 BGB), also eine „befriedigende Leistung“. Will ein Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht eine bessere Bewertung erstreiten, hat er, so das Bundesarbeitsgericht, „Tatsachen vorzutragen und zu beweisen, aus denen sich eine bessere Beurteilung ergeben soll.“ Beurteilt der Arbeitgeber die Leistungen unterdurchschnittlich, also schlechter als „befriedigend“, ist er beweispflichtig."

Als Beweis für konstant gute Leistungen dienen vor allem schritftliche (Jahres)Beurteilungen der Vorgesetzten aus der Personalakte, die es bei dir wegen der kurzen Zeit aber nicht gibt. Dass deine Vorgesetzten vor Gericht nicht für dich und gegen ihren Arbeitgeber aussagen ist leider zu erwarten. Aber wie dem auch sei: bei einer Kündigung innerhalb der Probezeit ist so oder so klar, dass die Zusammenarbeit (warum auch immer) nicht so dolle war. Aus meiner Sicht ist ein solides Dreierzeugnis daher auch kein Problem, auch wenn es insgesamt ungerecht ist. Es gibt Fälle, in denen jemand 20, 30 Jahre für ein Unternehmen tätig war und dann ungerechtfertigt ein 5er Zeugnis bekommt... 


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