Autor Thema: Wie ausführlich darf der Aufgabenteil sein? (Zeugnis ist selbst erstellt)  (Gelesen 5001 mal)

louis

  • Gast
Hallo,

als Beispiel nenne ich mal einen Unterpunkt aus dem Abschnitt "Tätigkeitsbeschreibung".

Insgesamt besitzt dieser Abschnitt 12 Unterpunkte, von denen einige in etwa diese Länge haben,
wobei dieser Punkt wirklich der ausführlichste und längste ist. Die Zeugnis hat 3 Seiten.

Ist das _zu_ ausführlich?

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Sein Aufgabenbereich erstreckte sich auf die folgenden Projekte und Fachgebiete:

•   Beratung bei der Applikations-Architektur und Entwicklung in zwei XXXX Projekten. Beide Projekte beinhalten die Entwicklung eines Wartungsmanagementsystems mit Anbindung an einem Faultmanagement-Backbone unter Berücksichtigung von Legacy-Systemen für einen großen Festnetzbetreiber in Deutschland: Hauptverantwortlichkeit für das Buildmanagement, Implementierung der Persistenzschicht (Oracle 10g, MySQL 5.0), Implementierung der Messagingservices mit Websphere MQ, Qualitätssicherung mit JUnit und DBUnit, Datenbank-Troubleshooting für o.g. DBMS, verantwortlich für Performancetests,  Installation und Troubleshootingaufgaben für Websphere 5.1 und Weblogic 8.1, Coaching und Durchführung von Codereviews der Mitarbeiter,

• ......

Kalli66

  • Gast
Re: Wie ausführlich darf der Aufgabenteil sein? (Zeugnis ist selbst erstellt)
« Antwort #1 am: Oktober 07, 2010, 12:49:50 Nachmittag »
Das ist schon ziemlich viel Info. Da wäre evtl. weniger mehr, es sei tdenn , dass das für zukünftige Bewerbungen wichtig ist.  Aber was steht auf den anderen beiden Seiten?!
Bei unter 10 Jahren Beschäftigungszeit sollte ein Zeugnis eigentlich nicht länger als zwei Seiten umfassen.

louis

  • Gast
Re: Wie ausführlich darf der Aufgabenteil sein? (Zeugnis ist selbst erstellt)
« Antwort #2 am: Oktober 07, 2010, 20:24:59 Nachmittag »
Das ist schon ziemlich viel Info. Da wäre evtl. weniger mehr, es sei tdenn , dass das für zukünftige Bewerbungen wichtig ist.

Die Idee war es halbwegs genaue Angaben zu machen, anstatt nur eine allgemeine Beschreibung der Projekte abzuliefern, damit der neue AG das Zeugnis besser einschätzen kann. Ich hätte natürlich auch schreiben können: "Sein Aufgabenbereich erstreckte sich auf:  Realisierung von Kundenprojekten, Angebotserstellung, Beratung".  Denke es ist wichtig, wenn das Ganze auch Substanz hat, oder? Ich weiß es halt nicht.

  Aber was steht auf den anderen beiden Seiten?!
Zur Zeit: 1,5 Seiten die Projektbeschreibung, 1,5 Seiten die eigentliche Bewertung


Bei unter 10 Jahren Beschäftigungszeit sollte ein Zeugnis eigentlich nicht länger als zwei Seiten umfassen.

Wie gesagt ich bin mir nicht sicher wie ich die einzelnen Aufgabenbereiche darstellen soll, da die Projekte alle relativ unterschiedlich waren.. mal war ich Entwickler, mal Berater, mal Projektleiter auch die Fachbereiche haben sich unterschieden. Ich könnte vielleicht einfach einige Projekte aus der Liste streichen (nachgezählt: das wären 6 Projekte), um auf die zwei Seiten zu kommen?!

Demel

  • Gast
Re: Wie ausführlich darf der Aufgabenteil sein? (Zeugnis ist selbst erstellt)
« Antwort #3 am: Oktober 08, 2010, 11:52:35 Vormittag »
Man kann es teilen: Im Zeugnis werden die Aufgaben genannt, im Anhang die Projektbeschreibungen. Im Zeugnis steht dann: Für eine detaillierte Auflistung der Projektthemen verweisen wir auf die Projektliste im Anhang dieses Zeugnisses.   

louis

  • Gast
Re: Wie ausführlich darf der Aufgabenteil sein? (Zeugnis ist selbst erstellt)
« Antwort #4 am: Oktober 08, 2010, 12:13:23 Nachmittag »
Man kann es teilen: Im Zeugnis werden die Aufgaben genannt, im Anhang die Projektbeschreibungen. Im Zeugnis steht dann: Für eine detaillierte Auflistung der Projektthemen verweisen wir auf die Projektliste im Anhang dieses Zeugnisses.   

Optimal, wenn es so geht. Danke.


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