Autor Thema: Wie ist diese Ausscheidensformulierung zu deuten?  (Gelesen 2898 mal)

Markus

  • Gast
Wie ist diese Ausscheidensformulierung zu deuten?
« am: Januar 01, 2010, 18:27:22 Nachmittag »
Ein frohes neues Jahr an alle!! :-)

Ich habe 2 Fragen bzgl. meines Werkstudentenzeugnisses (Note entspricht 1 - 2):

1. Wie ist diese Ausschlussformulierung zu deuten?

Das Arbeitsverhältnis endet mit Fristablauf zum vereinbarten Termin. Wir wünschen Herrn xx auf seinem weiteren Berufs- und Lebensweg alles Gute und weiterhin viel Erfolg.

Kein Bedauern etc.?

2. Was bedeutet eigentlich ein handschriftlicher Kringel am jeweils unteren linken Rand des Zeugnisses (insg. 2 Seiten)?

Dankesehr! ;-)

Mike

  • Gast
Re: Wie ist diese Ausscheidensformulierung zu deuten?
« Antwort #1 am: Januar 02, 2010, 14:20:44 Nachmittag »
Was auf keinen Fall fehlen sollte ist ein Dank. Andernfalls kann das sehr negativ wirken. Über die Notwendigkeit des Bedauerns kann man streiten, wenn es eh eine Befristung gab. Aber besser wäre es, die Dankes- und Bedauernsformel wäre vorhanden. Der Kringel ist vermutlich ein Namenskürzel, mit dem mitunter die nicht unterschriebene erste Zeugnis-Seite gegengezeichnet wird, damit sie nicht einfach ausgetauscht werden kann. Nötig ist das nicht, es wirkt auch eher misstrauisch. Darüber hinaus gibt es die Geheimcode-Deutung, ich zitiere mal:

Es ist nach § 109 GeWo untersagt, Zeugnisse mit Merkmalen zu versehen, welche den Zweck haben, den Arbeitnehmer in einer aus dem Wortlaut des Zeugnisses nicht ersichtlichen Weise zu kennzeichnen. Als denkbare Merkmale werden in der Literatur genannt: Unübliches oder farbiges Papier, bestimmte Stempel, Ausrufezeichen, relativierende Anführungsstriche, doppeldeutige Hervorhebungen im Text (Unterstreichungen), besondere Tinte oder Farbe bei der Unterschrift oder Häkchen ("Ausrutscher"), Striche oder Punkte links oder rechts von der Unterschrift. Darüber hinaus sollen die Buchstaben YY symbolisch auf Gläser und somit auf einen Alkoholiker hindeuten. Ein fehlender Punkt am Ende des Zeugnisses soll verdeutlichen, der Beurteilte habe am Ende des Arbeitsverhältnisses keinen "Punkt" gesetzt, sondern gegen den Arbeitgeber geklagt. (vgl. Weuster/ Scheer: Arbeitszeugnisse in Textbausteinen, Stuttgart, 2000, S. 119f.)


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