Autor Thema: Wie kann meine Beurteilung gedeutet werden ?  (Gelesen 2587 mal)

Sandra

  • Gast
Wie kann meine Beurteilung gedeutet werden ?
« am: Juli 27, 2005, 16:28:24 Nachmittag »
Wir haben Frau ... als eine zuverlässige Mitarbeiterin kennen gelernt.
Ihre gute Auffassungsgabe und die hohe Lern- und Leistungsbereitschaft hat uns voll zufrieden gestellt. Dadurch war eine rasche Einarbeitung in die unterschiedlichen Aufgabenstellungen möglich.
Die ihr übertragenen Arbeiten führte sie selbständig und zielorientiert aus.
Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets freundlich und aufgeschlossen.
Wir danken ihr für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihr für die weitere Zukunft alles Gute.


Würde mich über eine Hilfe von euch sehr freuen ! Ich war Praktikantin bei der betreffenden Firma. Wie können die Sätze gedeutet werden ?

Klaus Schiller

  • Administrator
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  • Beiträge: 1639
Wie kann meine Beurteilung gedeutet werden ?
« Antwort #1 am: Juli 28, 2005, 03:57:39 Vormittag »
Die von Ihnen zitierten Aussagen beziehen sich auf:

Bereitschaft: Note 3
Ihre … hohe Lern- und Leistungsbereitschaft hat uns voll zufrieden gestellt.

Befähigung: Note 3
Ihre gute Auffassungsgabe … hat uns voll zufrieden gestellt. Dadurch war eine rasche Einarbeitung in die unterschiedlichen Aufgabenstellungen möglich.

Arbeitsweise: Note 3
Wir haben Frau ... als eine zuverlässige Mitarbeiterin kennen gelernt.
Die ihr übertragenen Arbeiten führte sie selbständig und zielorientiert aus.

Verhalten: Note 2
Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern war stets freundlich und aufgeschlossen.

Schlussteil: Note 3
Wir danken ihr für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihr für die weitere Zukunft alles Gute.

Einen Überblick über die Struktur eines vollständigen Praktikumszeugnisses finden Sie hier: http://www.arbeitszeugnis.de/images/Zeugnisstruktur-Praktikum.pdf.

Auffällig ist: Neben den Einzelwertungen (Bereitschaft, Befähigung, Fachwissen, Arbeitsweise, Erfolg) enthält ein vollständiges Zeugnis auch eine so genannte Leistungszusammenfassung (z.B. "Sie hat stets zu unserer vollen Zufriedenheit gelernt und gearbeitet“). Im vorliegenden Zeugnis bezieht sich dieser Grad der Zufriedenheit nur auf die Bereitschaft und Befähigung, nicht - wie üblich - auf ALLE Leistungsabschnitte.

Aber: Ohne Kenntnis des gesamten Zeugnistextes, also der Stelle und der Aufgaben, sind zuverlässige Einschätzungen einzelner Formulierungen kaum möglich. Der Gesamteindruck entscheidet.
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

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