Autor Thema: wie lange ist ein Zwischenzeugnis bindend  (Gelesen 3390 mal)

ALEXANDRA

  • Gast
wie lange ist ein Zwischenzeugnis bindend
« am: Juni 29, 2009, 21:21:46 Nachmittag »
Hallo,
ich habe vor ca. 10 Monaten aufgrund eines Vorgesetztenwechsels ein sehr gutes Zwischenzeugnis erhalten.
Nun habe ich gekündigt, und stelle mir die Frage inwieweit mein neuer Chef mir nun mein Endzeugnis verschlechtern kann.
Ich war insgesamt nur knapp 2 Jahre im Unternehmen. Inwieweit ist er an die Bewertung gebunden? Ich komme nicht so richtig gut mit meinem neuen chef zurecht und habe nun Angst dass er mir noch eins Auswischen möchte...gibt es dafür eine juristisch stichhaltige Expertenantwort?
Mein Aufgabenbereich ist gleich geblieben.
LG,


Libuda73

  • Gast
Re: wie lange ist ein Zwischenzeugnis bindend
« Antwort #1 am: Juni 29, 2009, 22:29:40 Nachmittag »
Dazu findest du mehrere Urteile in der Urteilsdatenbank von arbeitszeugnis.de, z.B.
"Der Arbeitgeber darf im Endzeugnis von einer Beurteilung, die er in einem (aktuellen) Zwischenzeugnis gegeben hat, nicht ohne triftigen Grund abweichen. - LAG München 14.9.1976 - 6 Sa 584/76, Arbeitsrecht in Stichworten (1977) Heft 10, S. 160."

oder

Der Grundsatz, dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf bestimmte Zeugnisformulierungen hat, bezieht sich nur auf die formale Seite des Zeugnisses. Deshalb kann der Arbeitgeber dazu verurteilt werden, in das Schlusszeugnis die Formulierungen des Zwischenzeugnisses zu übernehmen, wenn seine Änderungsvorstellungen in Wahrheit Abweichungen in der Bewertung sind (z.B. nur "volle Zufriedenheit" statt "vollste Zufriedenheit"). Es macht keinen Unterschied, wenn der Autor des Zwischenzeugnisses für das Schlusszeugnis nicht mehr zur Verfügung steht, sofern er im Rahmen seiner Befugnisse gehandelt hat und den Arbeitgeber wirksam vertreten konnte." - LAG Köln 22.8.1997 - 11 Sa 235/97

Dabei muss man natürlich auch berücksichtigen, wieviel Zeit seit Ausstellung vergangen ist bzw. in welchem zeitlichen Verhältnis die schon bewertete und die noch unbewertete Zeitspanne stehen. Bei 10 Monaten nach Ausstellung des Zwischenzeugnissen bei 24 Monaten Gesamtbeschäftigungszeit ist die Wertung des ZwiZeugnisses natürlich nur eingeschränkt bindend.
 


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