Autor Thema: Wie lange ist die Einspruchsfrist eines Arbeitszeugnisses?  (Gelesen 12264 mal)

Zeugnis01

  • Gast
Wie lange ist die Einspruchsfrist eines Arbeitszeugnisses?
« am: Dezember 29, 2005, 21:18:09 Nachmittag »
Hallo Herr Schiller,

ich habe noch ein Arbeitszeugnis aus dem Jahr 2001, das in der Beschreibung des Tätigkeitsfeldes des Unternehmens, eine mittelständische Informatikfirma, 4 grammatikalische Fehler enthält, die den Absatz nicht fließend lesbar machen!

Lässt das auf etwas schließen?
Kann man dies heute noch korrigieren lassen?
Wenn ja, auch dann noch wenn es nur einen Rechtsnachfolger dieser Firma gibt?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Viele Grüße und
einen guten Rutsch ins neue Jahr!!!

Klaus Schiller

  • Administrator
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  • Beiträge: 1639
Wie lange ist die Einspruchsfrist eines Arbeitszeugnisses?
« Antwort #1 am: Dezember 31, 2005, 01:32:27 Vormittag »
Fragen wie diese finden Sie in unserer Rubrik "Häufige Fragen" beantwortet, hier heißt es:
Wie lange nach Erhalt des Zeugnisses kann man den Arbeitgeber zur Korrektur auffordern?
Das Bundesarbeitsgericht hat einen Erfüllungsanspruch auf Ergänzung und Berichtigung nach zehnmonatigem Zuwarten verneint, zumal der Arbeitgeber bzw. Zeugnisaussteller über den ganzen Zeitraum hin erreichbar war.
Quelle: Weuster/Scheer, Arbeitszeugnisse in Textbausteinen

Unabhängig davon können Sie um eine Korrektur "bitten", denn sicher fallen derartige Fehler auch auf das Unternehmen selbst zurück. Wenn Sie eine Korrektur erbeten, sollten Sie aber alle (!) Mängel des Zeugnisses kennen. Ich empfehle Ihnen eine genauere Prüfung des Zeugnisses anhand unserer kostenlosen Checkliste (siehe http://www.arbeitszeugnis.de/presse/checkliste.pdf).
Klaus Schiller, arbeitszeugnis.de
Personalmanagement Service GmbH
schiller@arbeitszeugnis.de

- Alle Angaben ohne Gewähr -

Zeugnis01

  • Gast
Danke
« Antwort #2 am: Dezember 31, 2005, 13:06:59 Nachmittag »
Danke für Ihre Antwort.
Doch da es bei dieser Firma nur einen Rechtsnachfolger zumindest aber nur einen anderen Namen gibt unter dem diese Firma weitergeführt wird,
schätze ich die Erfolgsaussicht auf eine Korrektur dann geringer ein.


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